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Nationale und internationale Rechtslage zur Zulässigkeit von E-Mail-Werbung

01.06.2001

Neben der Werbung im World Wide Web sind vor allem die Grenzen und insbesondere die Zulässigkeit der E-Mail-Werbung Gegenstand rechtlicher Regelungen. In Österreich ist dazu schon vor einiger Zeit eine relative klare Rechtslage geschaffen worden.

Im § 101 Telekommunikationsgesetz - TKG als Spezialnorm ist festgelegt, daß die Zusendung einer elektronischer Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers bedarf. Damit stellt Spamming als unerbetene Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken einen sittenwidrigen Rechtsbruch gemäß § 1 UWG dar, und ist überdies aufgrund dieser Bestimmung mit Verwaltungsstrafe bis zu S 500.000,-- bedroht .

Werbung durch unerbetene E-Mails ist in Österreich daher unzulässig, wenn der Empfänger die Werbesendung weder gewünscht hat, noch der Werbende nach den Umständen ein solches Einverständnis voraussetzen konnte. Auch ein einzelnes E-Mail zu Werbezwecken ist ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten. Ebenso ist ein E-Mail, ob jemand in Hinkunft Werbe-E-Mails erhalten will, in Analogie zur Telefonwerbung grundsätzlich unzulässig. Es muß daher für jegliche Form der E-Mail-Werbung jedenfalls vorher die Zustimmung des Empfängers auf anderem (zulässigen) Wege eingeholt werden.

Während sich also der österreichische Gesetzgeber bei der Zulässigkeit von E-Mail-Werbung für das Prinzip des Opting-In entschieden hat, sieht die E-Commerce-Richtlinie der europäischen Union das Prinzip des Opting-Out vor, wobei die Mitgliedsstaaten allerdings strengere Regelungen erlassen dürfen. Ein neuer Richtlinienvorschlag der EU zum Datenschutz sieht nun aber auch generell die (strengere) Zustimmungslösung für E-Mail Werbung vor (siehe näher Gruber, E-Mail-Werbung nur mit Zustimmung?, RdW 2001/76).

Auch in den USA gibt es Bestrebungen, strengere Regelungen zur E-Mail-Werbung zu erlassen. Hier gibt es allerdings Widerstände gegen eine solche Beschränkung, welche vor allem von der werbetreibenden Industrie kommen und bisher eine Verabschiedung verhindert haben.

Links:

News.com
news.cnet.com/news/0-1005-200-6021910.html?tag=mn_hd

Siehe auch zur EU den Beitrag in ECIN zu EU-Regelungen zur Online Direkt-Werbung
www.ecin.de/recht/direktwerbung/index.html

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