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Tagung der Wettbewerbszentrale

23.05.2012

Die Jubiläumstagung anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Wettbewerbszentrale fand am 9. Mai 2012 in Berlin statt. Rund 250 Gäste aus Wirtschaft, Justiz und Politik waren der Einladung der Wettbewerbszentrale gefolgt, darunter Vertreter aus Bundes- und Landesministerien, zahlreiche namhafte Vertreter aus Politik und Wirtschaft, Vertreter von den Gerichten, aus der Anwaltschaft und nicht zuletzt von zahlreichen Kammern und Verbänden. Der Schutzverband war mit seinem Geschäftsführer Mag. Hannes Seidelberger vertreten, welcher auch zur Jubiläumsschrift einen Beitrag mit dem Thema "UWG in Österreich und Deutschland - ein rechtsvergleichender Überblick der Entwicklung des Lauterkeitsrechts dieser Nachbarstaaten" geliefert hatte.

Als sich am 17. Januar 1912 Berliner Kaufleute zur Gründung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. trafen, war dies der historische Augenblick, in dem der Grundstein für nun 100 Jahre währende Tätigkeit der Wettbewerbszentrale gelegt wurde: Es hatte sich, so ist es überliefert, eine Unsitte - insbesondere in der Klavierbauerbranche - herausgebildet, dass gewerbliche Angebote in Anzeigen den Eindruck von privaten Gelegenheitsverkäufen erweckten. Dieses Gebaren wollten die Kaufleute fortan verhindern. Das im Jahre 1909 verabschiedete Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gab den Gewerbetreibenden die Möglichkeit und die Verantwortung, durch organisierte und institutionalisierte Selbstkontrolle gegen unlautere Geschäftspraktiken vorzugehen.

Die Festrednerin, Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, gratulierte der Selbstkontrollinstitution zum 100-jährigen Jubiläum herzlich und würdigte ihre Arbeit „als gelungenes Beispiel ordnungspolitischer Selbstregulierung“. Fundamentale Werte der Wettbewerbszentrale seien bis heute ihre Neutralität und ihre Unabhängigkeit. Sie sei kein Lobbyverband – weder für die Wirtschaftsunternehmen noch für die Verbraucher oder Verbände. Das Ziel ihrer Tätigkeit sei es, den lauteren und fairen Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit zu schützen.
Sie bewege sich dabei in einem Rahmen, der vor allem durch das System der freien und sozialen Marktwirtschaft sowie durch das daraus abgeleitete Wettbewerbsrecht geprägt ist. Je freiheitlicher und sozial verantwortungsvoller die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft ausgeübt würden, desto weniger Notwendigkeit bestehe für den Staat, zum Schutz der Wettbewerber oder der Verbraucherinnen und Verbraucher einzugreifen. Auch nach 100 Jahren Geschichte bleibe die Wettbewerbszentrale als Hüterin des fairen Wettbewerbs zugleich Ausdruck wie Garant einer solchen verantwortungsvollen Selbstregulierung der Wettbewerbswirtschaft. Die vollständige Rede der Bundesjustizministerin ist auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.de abrufbar.

Prof. Dr. Erich Greipl, der Präsident der Wettbewerbszentrale, stellte in seiner Ansprache die in 100 Jahren gegossenen Fundamente für die Entwicklung der Wettbewerbszentrale in der Wirtschaftsordnung dar: ein weitsichtiger Gesetzgeber, das Engagement der Wirtschaft, das Selbstverständnis der Zentrale und ihrer Mitglieder, die handelnden Personen in Präsidium, Beirat und Geschäftsführung sowie eine verantwortungsvolle Rechtsprechung. Den 14 Gründern hätten sich im Laufe der Zeit zahlreiche engagierte Kaufleute angeschlossen. Heute nach 100 Jahren sei die Institution stolz darauf, von über 2.000 Mitgliedern aus der Wirtschaft gestützt und getragen zu werden: von mehr als 1.200 Unternehmen und Gewerbetreibenden und mehr als 800 Kammern und Verbänden der gewerbliche Wirtschaft. Prof. Greipl bedankte sich für das langjährige Engagement der Wirtschaft, den Kammern und Verbänden sowie der Unternehmen. Gemessen an ihrer satzungsgemäßen Aufgabe, an ihrem Zweck, zur Förderung eines lauteren Wettbewerbs beizutragen, habe die Zentrale in all den Jahren ihrer Existenz erfolgreich gearbeitet. Zur Information gebe die Wettbewerbszentrale zahlreiche Publikationen heraus und bearbeite Anfragen aus Wirtschaft und Politik in unzähligen Stellungnahmen und Gutachten. Im Bereich der Rechtsverfolgung habe man seit der Neugründung 1949 mehr als 660.000 Wettbewerbsfälle überprüft, mehr als 25.000 Gerichtsverfahren und etwa 20.000 Güteverfahren bei den Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern geführt. Etwa 410 Gerichtsverfahren habe man bis zum Bundesgerichtshof geführt. Nach 100 Jahren Erfahrung könne man festhalten: „Die allermeisten Gewerbetreibenden halten sich selbstverständlich an geltendes Recht! Allein diese Tatsache ist Antrieb der Mitglieder, die einzelnen Rechtsverletzer, die nie eine ganze Branche repräsentieren, stets wieder auf den Pfad der Rechtmäßigkeit zurückzuführen.“

Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages, Ernst Hinsken, würdigte in seinem Grußwort die Wettbewerbszentrale als „fast schon einzigartige Einrichtung“. Mit ihren engagierten Mitgliedern habe sich die Wettbewerbszentrale in dieser langen Zeit zu der bedeutendsten Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, also zu der Hüterin des Wettbewerbs gegen unlautere Geschäftspraktiken schlechthin entwickelt. Die Wettbewerbszentrale sei als eine von privaten Kaufleuten gegründete Selbsthilfeeinrichtung auch ein hervorragendes Beispiel dafür, dass es keineswegs immer richtig und notwendig sei, zunächst nach staatlichem Eingreifen zu rufen. Sie sei vielmehr ein schlagender Beweis dafür, dass die Wirtschaft durch die Schaffung von Instrumenten zur Selbstkontrolle durchaus über die notwendigen Selbstheilungskräfte verfüge, um die Voraussetzung für ihre freie Entfaltung zum Wohle aller – den Wettbewerb – zu schützen.

Im Anschluss referierte Prof. Helmut Köhler, Institut für Internationales Recht, Ludwig-Maximilians-Universität, München, über die Notwendigkeit, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weiter zu reformieren. Insbesondere der die Irreführung durch Unterlassen regelnde Art. 7 der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sei in § 5 a UWG nicht richtlinienkonform umgesetzt, weshalb hier momentan die Gerichte für eine richtliniengemäße Auslegung in der Verantwortung seien, deren Wahrnehmung eigentlich dem Gesetzgeber obliege.

Zum Abschluss der Jubiläumsveranstaltung gab Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, einen kurzen Überblick über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale und ihrer Akteure und einen Ausblick auf die Herausforderungen in den nächsten Jahren. Es gebe auch weiterhin viel zu tun: Internet, Social Media, eine Inflation von Gütesiegeln, selbst vergebenen Zertifikaten und Auszeichnungen, aber auch Preistransparenz u.a. würden die Wettbewerbszentrale weiter beschäftigen. Und auch das Thema Nachhaltigkeit habe massive, den Wettbewerb und den Verbraucher beeinflussende Wirkung und damit Streitpotenzial.

Quelle und weitere Informationen Website der Wettbewerbszentrale www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=1197

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