Aktuelle Meldungen

Werbung mit und rund um Sportereignisse

27.06.2012

Große sportliche Veranstaltungen wie die Fußballeuropameisterschaft oder die Olympischen Spiele haben einen hohen Werbewert. Sponsoren sind bereit, große Beträge zu bezahlen, um hier exklusiv damit werben zu dürfen. Um dies zu garantieren, sind zahlreiche Marken rund um diese Sportereignisse durch die zuständigen Verbände geschützt. Weiters besteht zu den Olympischen Spielen sogar ein eigenes Gesetz, welches die Verwendung der einschlägigen Begriffe zu dieser Sportveranstaltung ohne Zustimmung ausdrücklich untersagt.

Zunächst ist wie bei jeder bekannten Marke oder sonstigen Kennzeichen zu prüfen, ob ein Schutz besteht. Gerade solche Begriffe wie "Euro 2012" oder ähnliches sind regelmäßig als Marken weltweit registriert und dürfen ohne Zustimmung des Inhabers nicht verwendet werden. Bevor man hier eine Werbung plant, sollte jedenfalls eine rechtliche Abklärung bzw. Recherche im Markenregister erfolgen, um Unterlassungsklagen zu vermeiden.

Weiters kann es aber auch unzulässig sein, mit Abbildungen z.B. von Trikots zu werben. So kündigte eine Gratiszeitung auf dem Titelblatt die Verlosung von Eintrittskarten für ein Länderspiel an. Die dort abgebildete Frau trug das Trikot der österreichischen Nationalmannschaft. Der OGH entschied über Klage der Fußballbundes, dass hier jedenfalls in unlauterer Weise die Bekanntheit bzw. die Unterscheidungskraft des (bekannten) Trikots ausgenutzt wurde und damit dessen Verwendung in der Werbung unzulässig wäre (OGH 28.2.2012, 4 Ob 212/11x - siehe ausführlich unter aktuelle Judikatur). Die Abbildung von Originalprodukten der Mannschaften und Verbände solcher Sportereignisse wird daher nur in der Berichterstattung und nicht in der Werbung möglich sein.

Für die noch vor der Tür stehenden Olympischen Spielen ist das Bundesgesetz zum Schutz der olympischen Embleme und Bezeichnung zu beachten. Danach dürfen nicht nur die Olympischen Ringe nicht in der Werbung eingebaut werden. Auch die Bezeichnungen "Olympiade", "Olympia" und "olympisch" sowie ähnliche Wortgruppen und Kombinationen sind allgemein geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Österreichischen Olympischen Comites nicht verwendet werden (BGBl Nr. 15/1992).







Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)