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Sind Sie von unfairen Geschäftspraktiken betroffen?

23.01.2013

Ziel der gegenständlichen Befragung in englischer Sprache ist es, das Ausmaß irreführender Werbung und Marketingpraktiken im „b2b-Verhältnis“ abzuschätzen. Basierend auf den Ergebnissen dieser Befragung wird die EU-Kommission weitere Schritte zur Verbesserung des Schutzes vor derartigen Praktiken, die insbesondere Klein- und Mittelunternehmen treffen, setzen.

Bei irreführender Werbung und Marketingpraktiken handelt es sich – im konkreten Zusammenhang - um Verhaltensweisen, die darauf abzielen, Unternehmen über Preis, Qualität oder Art der betroffenen Ware oder Dienstleistung zu täuschen.

Beispiele dafür sind:

• Zusendung eines irreführenden Zahlscheins, der als Abrechnung einer vom Unternehmen scheinbar bezogenen Dienstleistung getarnt ist. In Wahrheit wurde eine derartige Dienstleistung weder geordert noch bezogen.
• Ein betrügerisches Unternehmen gibt vor, eine spezialisierte Dienstleistung zu erbringen und verlangt dafür einen hohen Preis. In Wahrheit handelt es sich um eine sehr „einfache“ Dienstleistung wie z.B. die Registrierung einer Internet Domain oder die Aufnahme in ein Markenregister.
• Unternehmen werden mittels Formular gebeten, scheinbar kostenfrei ihre Daten in einem Verzeichnis zu aktualisieren. In Wahrheit aber handelt es sich um einen Vertrag, der mit jährlichen Kosten verbunden ist.
• Betrügerische Unternehmen bieten an, Markenrechte in anderen Staaten zu schützen. In Wahrheit nimmt das anbietende Unternehmen jedoch nur eine Eintragung in ein Register vor; der Schutz kann tatsächlich nur durch Behörden erfolgen.
• Ein Unternehmen bietet auf einer Internetplattform scheinbar wertvolle Rechtsauskünfte an. In Wahrheit handelt es sich um Informationen aus frei zugänglichen Datenbanken, die zu hohen Preisen verkauft werden.

Die EU-Kommission plant daher mehrere Maßnahmen, um Unternehmen vor (grenzüberschreitenden) irreführenden Marketingpraktiken besser zu schützen:
- Eine klarere Formulierung der Regeln
- Die Erstellung einer schwarzen Liste in der explizit gewisse Praktiken verboten werden
- Die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten
- Die Sicherstellung der für den Vollzug von Sanktionen nötigen Befugnisse der Behörden

Zu diesem Zweck sucht die EU konkrete Erfahrungswerte von Unternehmen, um die Situation auf den Märkten besser einschätzen zu können und zielgerichteter gesetzliche Schutzmaßnahmen für KMU treffen zu können.

Falls Sie von unlauteren Geschäftspraktiken betroffen sind oder waren, füllen Sie bitte den kurzen Fragebogen aus und schicken ihn bis 11. Februar 2013 zurück an e-mail: euroinfo@wko.at . Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

Für allfällige Rückfragen steht Ihnen gerne Mag. Franz Brudl aus der Stabsabteilung EU-Koordination in der Wirtschaftskammer Österreich telefonisch unter 05 90900 4229 oder per Mail unter franz.brudl@wko.at zur Verfügung.

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