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Veranstaltung zum Einheitspatent und zum einheitlichen Patentgericht am 26.11

30.10.2013

Nach jahrelangen Verhandlungen konnte in der Europäischen Union zumindest für 25 Mitgliedsstaaten eine Einigung über ein europäisches Einheitspatent (ohne Italien und Spanien) erzielt werden. Die beiden Verordnungen zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes und über die anwendbaren Übersetzungsregelungen traten am 20. Januar 2013 in Kraft und gelten ab 1. Januar 2014 oder ab dem Tag, an dem das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht in Kraft tritt, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. Offen ist auch noch die Frage, ob Österreich im Rahmen des einheitlichen Patentgerichts eine lokale Kammer erhält.

Zu diesem spannenden Thema lädt die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (ÖV) ihre Mitglieder, aber ausdrücklich auch an der Vereinigung Interessierte zu einer offenen und kostenfreien Podiumsdiskussion zum Thema "Wie geht es weiter mit dem Einheitspatent und dem einheitlichen Patentgericht – bekommt Österreich eine lokale Kammer?" am 26.11 um 17h in den Festsaal des Haus des Handels am Schwarzenbergplatz 14 ein.

Herr Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein als Leiter der Sektion Zivilrecht im Bundesministerium für Justiz und Herr Präsident Dr. Friedrich Rödler vom Österreichischen Patentamt, welcher diesen Termin selber wahrnehmen wird, sind unmittelbar mit den Auswirkungen des europäischen Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts befasst.

Sie werden nach ihren kurzen Einleitungsreferaten und einem Überblick von Herrn Patentanwalt Dr. Rainer Beetz von Sonn & Partner Patentanwälte gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Gassauer-Fleissner und Herrn Patentanwalt DI Alois Peham von Siemens AG Österreich sowie Ring der Industrie- und Patentingenieure Österreichs unter der Moderation von Frau Mag. Gabriele Benedikter, zuständig für das Patentrecht in der Rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Österreich, darüber diskutieren, was das Einheitspatent und das einheitliche Patentgericht bringt und unter welchen Voraussetzungen Österreich eine lokale Kammer bekommen könnte.

Alle Teilnehmer haben dabei die Möglichkeit für Fragen und zur Diskussion. Anschließend laden wir herzlich zu einem get-together samt Buffet ein. Der Vorstand der ÖV freut sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und ersucht um Ihre verbindliche Anmeldung an office@oev.or.at bis spätestens 20.11.2013. Die gesamte Einladung (Anmeldung ist kostenlos, aber erforderlich) ist am Ende dieser Meldung abrufbar.

Weitere allgemeine Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie auch auf der Website des Europäischen Patentamts unter http://www.epo.org/index_de.html.

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