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Grob täuschende Aussendungen für Marken und Patentveröffentlichungen

08.10.2014

Seit einiger Zeit werden an Unternehmer und andere Markeninhaber offiziell gestaltete Schreiben unter dem Titel "Marken und Patentveröffentlichungen" und Zusätzen wie TSR, MPS, TPR, MPV oder IPTS verschickt, wobei die Marke selber groß wiedergegeben und zur Bezahlung von Kosten auf ein ausländisches Konto aufgefordert wird.

Diese "Vorschreibungen" haben aber überhaupt nichts mit dem Patentamt zu tun und erfolgt hier nur ein Eintrag auf einer vollkommen unbekannten Website ohne jeden Wert. Noch dazu sind diese "Firmen" nicht greifbar, weil kein korrekter Firmenname angegeben wird und die Adressen zuletzt in osteuropäischen Ländern teilweise gar nicht existieren.

In diesen Fällen haben bereits einige Empfänger irrtümlich eingezahlt und viele Betroffene werden erfahrungsgemäß gar nicht erkennen, dass hier gar keine Überweisung an das Patentamt für die Weiterführung der Marke erfolgt ist. Der Schutzverband hat daher eine umfassende Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Linz gestellt, wo das Verfahren gegen unbekannte Täter unter der Zahl 31 UT 15/14g geführt wird.

So wird man nur strafrechtlich über eine Öffnung der durchwegs ausländischen Konten in Erfahrung bringen können, wer tatsächlich hinter diesen grob irreführenden Aussendungen steht. Das Patentamt veröffentlicht auf seiner Website http://www.patentamt.at/Das_Oesterreichische_Patentamt/News/Warnung_vor_Zahlungsaufforderungen/ laufend Warnungen vor diesen ständig wechselnden Aussendungen.

Es sollte bei Zahlungsaufforderungen für Marken und Patente ebenso wie bei Firmen- oder Gewerbeeintragungen immer vor einer Überweisung genau überprüft werden, ob diese scheinbare "Vorschreibung" überhaupt verpflichtend zu bezahlen bzw gewünscht ist. Hier wird momentan laufend versucht, mit solchen "Rechnungen" auch aufgrund von angeblichen Bestellungen Unternehmer zu einer irrtümlichen Zahlung zu verleiten.

Aufgrund unserer konsequenten Interventionstätigkeit agieren fast alle dieser Anbieter nur mehr vom Ausland aus und ist insbesondere bei ausländischen Kontonummern, also IBAN ungleich AT höchste Vorsicht geboten.

Weitere Strafanzeigen mit parallelen Interventionen nach dem UWG laufen beispielsweise auch aufgrund von Rechnungen ohne jegliche Grundlage gegen eine Infomedia Verlag aus den Niederlanden und eine Direct Payment Service SL aus Spanien mit zahlreichen österreichischen Empfängern.

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