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LIGA-Kongress 2014

01.10.2014

Rund 120 Juristen aus Europa, den USA, Japan und Australien fanden sich in der Hauptstadt des Piemont ein, um aktuelle Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts zu erörtern. Auch der Schutzverband war wieder bei dieser Tagung vertreten, die durch Meinungs- und Erfahrungsaustausch auf internationaler Expertenebene einen fairen und freien Wettbewerb unterstützen soll.

Wie jedes Jahr standen zwei ausgewählte Kernfragen im Mittelpunkt der inhaltlichen Erörterung, zu denen bereits im Vorfeld umfassende nationale Berichte erstellt worden waren:

Die erste Kernfrage betraf das derzeit vieldiskutierte Thema der immer häufigeren, einvernehmlichen Beendigung von Kartellverfahren durch sogenannte Settlements. Neben den Vorteilen, die mit solchen ressourcenschonenden und zeitsparenden Verfahrensbeendigungen (nach Art eines Vergleichs zwischen Behörde und Unternehmen) verbunden sind, gilt es hier insbesondere, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Verfahrenstransparenz zu beachten. Nach intensiver Diskussion wichtiger Teilaspekte wurde eine Resolution verabschiedet, in welcher die grundlegenden Anforderungen (wie insbesondere Freiwilligkeit) skizziert und eine genauere gesetzliche Regelung dieser Behördenpraxis angeregt werden.

Zweites Kernthema war die komplexe Frage der Übertragbarkeit des immaterialgüterrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf den Online-Bereich (der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass das ausschließliche Verbreitungsrecht des Rechteinhabers, zB von Marken-, Patent oder Urheberrechten, mit dem Inverkehrbringen des Produkts erschöpft ist). Vor dem Hintergrund des UsedSoft-Urteils des EuGH aus dem Jahr 2012, wo dies für den Download gebrauchter Software bejaht worden war, entwickelte sich ein reger Gedankenaustausch. In der dazu von den Teilnehmern erarbeiteten Resolution wird eine differenzierte Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes empfohlen, bei der die besonderen Eigenschaften „unkörperlicher“ Produkte ebenso zu berücksichtigen seien wie die unterschiedlichen Interessen der Rechteinhaber, Händler und Endnutzer.

Weiters standen Vorträge und Podiumsdiskussionen zu anderen, aktuellen Themenbereichen auf dem Programm, wie die Erweiterung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstößen, Wettbewerbsbeschränkungen auf Ersatzteilmärkten durch gewerbliche Schutzrechte und die Zulässigkeit von Meistbegünstigungsklauseln (insbesondere in Verträgen zwischen Hotels und Internet-Buchungsportalen).

In der Generalversammlung, die den Schlusspunkt der Tagung bildete, wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Meyenburg (Wien; Präsident der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) zum neuen Präsidenten der LIGA gewählt.

Zu näheren Details des Kongresses und zur LIGA siehe http://www.ligue.org.

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