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Einheitliches Patentgericht der EU bekommt lokale Kammer in Österreich

22.01.2015

Die Österreichische Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - ÖV (wo der Schutzverband ein aktives Mitglied ist) hat sich ebenso wie das Österreichische Patentamt und andere Interessensvertretungen wie insbesondere die Wirtschaftskammer Österreich intensiv für die Errichtung einer lokalen Kammer im Rahmen der europäischen Patentgerichtsbarkeit eingesetzt. Dazu wurde auch eine hochkarätige Diskussionsveranstaltung Ende 2013 organisiert. Im Ministerrat wurde nun aktuell diesem Anliegen der heimischen Wirtschaft Rechnung getragen.

Österreich bekommt eine eigene Kammer im heimischen Patentgericht im Rahmen der Schaffung eines einheitlichen europäischen Patentgerichts. Darauf hat sich der Ministerrat am 20.1.2015 geeinigt. Die lokale Kammer soll Aufwand und Kosten sparen - etwa bei Patentverletzungsklagen, die in der Landessprache geführt werden.

Das europäische Patentgericht soll über das europaweit einheitliche Rechtsschutzsystem hinaus die einheitliche Rechtsprechung in Patentangelegenheiten sicherstellen. Das künftige EU-Patentgericht wird für Verfahren in Bezug auf bestehende europäische Patente und das künftige europäische Patent mit einheitlicher Wirkung zuständig sein, beispielsweise für Patentnichtigkeitsklagen und Patentverletzungsklagen.

Die lokale Kammer verhandelt nach Einrichtung betreffend Europäische Patente unter anderem Klagen wegen (drohender) Verletzung von Patenten und ergänzenden Schutzzertifikaten, auf Erlass von einstweiligen (Sicherungs-)Maßnahmen und Verfügungen, oder auch Klagen auf Schadenersatz.

Das EU-Patent bedeutet weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und niedrigere Kosten. Das stärkt den Innovationsstandort. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen bekommen damit einen besseren und sehr viel einfacheren Zugang zum EU-weiten Patentschutz. Auch wird das Innovationswachstum durch einen starken Patentschutz gefördert. Die Einrichtung der lokalen Kammer bringt mehr Rechtssicherheit.

25 EU-Mitgliedsstaaten hatten sich 2013 auf ein Patentgerichtsübereinkommen verständigt.

Quelle Wien (APA)

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