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Aktuell wieder irreführende Aussendungen

12.03.2015

Immer wieder versuchen dubiose Anbieter, unerbeten via Fax mit irreführend gestalteten Aufforderungen zur Korrektur die Empfänger dazu zu bewegen, diesen scheinbaren Eintrag ergänzt und unterschrieben zurückzusenden, um damit einen neuen Auftrag zu erschleichen. Aktuell haben uns Unternehmer aus ganz Österreich Aussendungen einer WDB - Wirtschaftsdatenbank Österreich (ohne erkennbaren Absender) und einer Datenerfassung für Gewerbe / Handel Unternehmensdatenbank (mit der Angabe einer spanischen Firma in Alicante) übermittelt. Außerdem haben viele Empfänger, welche letztes Jahr die Aussendung eines Wirtschaftsverzeichnis Österreich zurück geschickt haben, nun unerwartet eine Rechnung erhalten.

Dabei ist bei allen diesen Aussendungen der Hinweis, dass es nicht nur um eine Korrektur, sondern um ein (neues und kostenpflichtiges) Vertragsangebot handelt, unscheinbar im Kleingedruckten versteckt. Noch dazu ist die Kontaktaufnahme mit Unternehmern via Telefax, aber auch via Telefon und E-Mail ohne deren vorherige Zustimmung gemäß § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz) klar unzulässig (verbotenes Cold Calling).

Die Rechtsprechung hat aufgrund der Klagen des Schutzverbandes in Österreich auch klargestellt, dass Unternehmer solche Aussendungen nicht detailliert studieren müssen, wenn diese schon durch ihre (geschickte) Gestaltung die naheliegende Erwartungshaltung hervorrufen, es wäre nur etwas ohne neuen kostenpflichtigen Auftrag auszufüllen und wieder zurückzusenden (4 Ob 45/11p). Wir schreiten daher laufend gegen solche täuschenden "Angebote" ein, wobei fast alle dieser Anbieter mittlerweile vom Ausland aus agieren. Beim Wirtschaftsverzeichnis (Rechnung einer Global Media Consulting aus den Niederlanden) haben wir außerdem schon zahlreiche Stornierungen erreicht.

Ebenfalls zu warnen ist vor gefakten bzw irreführend gestalteten Mailaussendungen, welche eine angebliche Rechnung bzw Zahlungsaufforderung übermitteln oder wie zuletzt angebliche Zustellinformationen für eine DHL-oder UPS-Zusendung enthalten.

Derartige Nachrichten bzw Rechnungen via Email sind als Fälschung anzusehen (oft schon bei der Mailadresse vom Absender erkennbar). Hier wird es als besonders gefährliches Element angesehen, dass sich mit dem Öffnen eines Anhangs oder auch nur durch Anklicken eines Links fremde Programme auf dem Computer des Empfängers installieren können und so persönliche Daten etc. ausspioniert oder Schadsoftware (Viren) übertragen werden. Grundsätzlich soll man solche Mails löschen und die Anhänge nicht öffnen bzw. auch keine Links anklicken.

Zuvor kann man solche Mails auch als Empfänger der Polizei schicken, welche unter Umständen die Urheber ausfindig machen könnte. Die entsprechende Meldestelle für die Empfänger solcher Betrugsversuche dürfen wir unten anführen, wobei das Mail im Original (also als Beilage über die Einfügefunktion im Outlook = Büroklammer und dann mit Element dieses Mail einfügen) übermittelt werden muss, damit es technisch weiterverfolgt werden kann:

Meldestelle Cybercrime
Die Bekämpfung von Internetkriminalität ist ein Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit.
Wenn Sie einen Verdacht auf Internetbetrug haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, Meldestelle Cybercrime
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
E-Mail: against-cybercrime@bmi.gv.at

Für weitere Fragen oder Anliegen stehen wir allen Betroffenen bei einer Mitgliedschaft ihrer Kammer bzw. Interessensvertretung jederzeit zur Verfügung.

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