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Lauterkeitsrecht: UWG-Novelle 2015 in Kraft

28.04.2015

Die Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle 2015) – BGBl. I Nr. 49/2015 – trat am 23. April 2015 in Kraft. Diese Novelle enthält überschaubare inhaltliche Änderungen; der Großteil betrifft eine noch wortgetreuere Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken.

Die aufgrund eines Mahnverfahrens der Europäischen Kommission erforderliche und nunmehr in Kraft getretene UWG-Novelle 2015 bedeutet in zwei Punkten eine inhaltliche Änderung: Einerseits wurde im § 2a UWG die Regelung zu den Sonderangeboten aufgehoben, da sie mit der Neukodifikation der Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung gestrichen und somit unvereinbar wurde. Andererseits wird in § 30 UWG das Verbot des Hinweises auf eine Konkursmasse beim Verkauf von Waren – ab 31. Mai 2015 – gestrichen, weil dieses per-se-Verbot von der Europäischen Kommission und der Literatur als nicht mehr richtlinienkonform angesehen wird.

Alle anderen Änderungen, insbesondere jene in den §§ 1a, 2 UWG, sind der geforderten wortlautgetreueren Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken geschuldet und werden aufgrund der schon bisher richtlinienkonformen Rechtsprechung des OGH zu keiner Änderung der Rechtslage führen.

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