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Hohe Kartellstrafen für vier Sportgeschäfte

02.06.2015

Das Kartellgericht hat über vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg Geldbußen von insgesamt EUR 419.200 wegen verbotener Preisabsprachen verhängt.

Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aktuell auf ihrer Website und per Newsletter mitteilt, hat das Kartellgericht (Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht) in einer bereits rechtskräftigen Entscheidung vom 28.4.2015, zur Geschäftszahl 27 Kt 5/15, gegen vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg Geldbußen in Höhe von EUR 144.000, 136.000, 128.000 und 11.200 verhängt. Die Sportgeschäfte hatten über mehrere Jahre hinweg ihre Preise bei Wintersportartikeln und Dienstleistungen (wie Skiverleih und -service) abgesprochen.

Wir werden nach Veröffentlichung der Entscheidung des Kartellgerichts näher darüber berichten.

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