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Spannender LIGA-Kongress 2015 in Stockholm

13.10.2015

Im Mittelpunkt des internationalen Expertenforums, das heuer sein 85-jähriges Bestehen feiert und an dem auch Mitglieder aus Brasilien, den USA, Japan und Indien teilnahmen, standen dieses Mal die Themen Marktmachtmissbrauch und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Zu beiden Themen waren jeweils im Vorfeld nationale Berichte erstattet worden.

Die Fragestellung betreffend Marktmachtmissbrauch (Frage A) war grundlegend darauf gerichtet, inwieweit es in den einzelnen Rechtsordnungen eine Übereinstimmung hinsichtlich der Begriffe „Marktbeherrschung“ und „Missbrauch“ gibt. Der umfassende Bericht der internationalen Berichterstatterin, Prof. Pinar Akman (Universität Leeds, UK), zeigte, dass hier zum Teil wesentliche Unterschiede bestehen.

Dies betrifft etwa gesetzliche Marktbeherrschungsvermutungen bei Erreichen bestimmter Marktanteile, wie sie in vielen Ländern bestehen oder auch generell die Frage des Schutzzwecks dieser Regelungen (Mitbewerber, Verbraucher oder der Wettbewerb als solcher). Die schließlich verabschiedete Resolution spiegelt dementsprechend die große Bandbreite der verschiedenen Ansätze wider, wobei insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit für international tätige Unternehmen eine – soweit wie möglich – Vereinheitlichung der Regelungen nach Maßgabe grundlegender ökonomischer Prinzipien angestrebt werden soll.

Bei der zweiten zentralen Fragestellung (Frage B) betreffend den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (bzw Know-how) ging es ebenso darum, zunächst die bestehenden nationalen Divergenzen sichtbar zu machen um dann zu untersuchen, ob hier ein adäquater Rechtsschutz gewährleistet ist. Wie der internationale Berichterstatter, RA Henrik Bengtsson (Advokatfirman Delphi, Stockholm) darlegte, gibt es zwischen den einzelnen Rechtsordnungen substantielle Unterschiede, schon was die Definition des „Geschäftsgeheimnisses“ betrifft.

Angesichts der inhomogenen Aufteilung der Schutzregeln auf unterschiedliche Rechtsgebiete wie Lauterkeitsrecht, IP-Recht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Datenschutzrecht sei man – auch aus verfahrensrechtlicher Sicht – von einem einheitlichen Schutzniveau weit entfernt. In diesem Sinne wurde in der abschließenden Resolution insbesondere der vorliegende Richtlinienentwurf der EU-Kommission begrüßt und die Notwendigkeit von ausgewogenen Verfahrensregeln zum Schutz der jeweiligen Interessen betont.

Neben diesen beiden Kernfragen standen Vorträge und Podiumsdiskussionen zu weiteren Themenbereichen auf dem Programm, wie etwa zu den Regeln für öffentliche und private Beschaffungen, zur Bedeutung der institutionellen Gestaltung von Wettbewerbsbehörden und zur Zulässigkeit geografischer Angaben.

Den Schlusspunkt der Tagung, die im stilvollen Ambiente des Grand Hotel Stockholm stattfand und von einem attraktiven Rahmenprogramm begleitet war, bildete die Generalversammlung unter Leitung des derzeit aus Österreich kommenden Präsidenten RA Dr. Meyenburg.

Der nächste LIGA-Kongress findet von 6. bis 9. Oktober 2016 in Genf (CH) statt. Die beiden zentralen Fragestellungen werden sein:
Question A: With reference to Pharmaceutical or Financial Services, in what way should the application of competition rules be affected by sectorial specific rules that reflect public policies imperatives in these sectors?
Question B: What rules should govern claims by suppliers of goods or services about national or geographical origin of their goods or services?

Zu weiteren Informationen und Details über die LIGA und deren Tagungen (samt Berichten und Resolutionen) siehe die Website der LIDC unter www.ligue.org bzw. der österreichischen Landesgruppe unter www.oev.or.at.


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