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Warnung vor problematischer Erlagscheinwerbung

23.07.2001

Die Werbung für Einschaltungen in dubiose Branchen- oder andere Verzeichnisse beschäftigt schon seit vielen Jahren die Gerichte. Im Rahmen einer UWG-Novelle sind diese unlauteren Wettbewerbsformen mit 1.4.2000 auch noch ausdrücklich im § 28a UWG untersagt worden.

Im Zusammenhang mit der wachsenden Bedeutung des Internets wird derzeit offensichtlich wieder massiv nun auch mit Einschaltungen in Online-Branchenbücher und ähnlichem geworben. Wir dürfen davor warnen, solche Angebote vorschnell anzunehmen, ohne sie genauestens zu überprüfen.

Unternehmer können sich in Fällen solcher irreführenden Werbeaussendungen an Ihre Fachgruppen in der Wirtschaftskammer wenden, welche diese im Falle einer Mitgliedschaft beim Schutzverband an uns weiterleiten können. Im Rahmen unseres Aktionsplanes gegen diese Formen der unlauteren Erlagscheinwerbung wird nun verstärkt gerichtlich eingeschritten.

Eine Übersicht über Unternehmen mit fragwürdigen Werbemethoden in Österreich bietet der Österreichische Adreßbuchverleger-Verband auf seiner Website.

Link:
ÖAVV
www.oavv.at

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