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Wirtschaftskammer geht erfolgreich gegen deutsche Wortmarke „Sackerl“ vor

20.03.2016

Einen wichtigen Erfolg zugunsten der heimischen Betriebe hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) beim Deutschen Patent- und Markenamt erreicht: Eine deutsche Unternehmerin hatte sich dort den Begriff „Sackerl“ als Wortmarke schützen lassen und zwar im Wesentlichen für die Auslieferung und Verpackung von Geschenkartikeln sowie die Zusammenstellung von Präsenten zu Verkaufs- und Repräsentationszwecken. In der Folge wurden heimische Unternehmen abgemahnt, den Begriff „Sackerl“ nicht mehr zu verwenden - oder aber einen Lizenzvertrag abzuschließen und eine entsprechende Lizenzgebühr zu bezahlen.

Etliche Betriebe, darunter vor allem Ein-Personen-Unternehmen, die zum Beispiel über das Internet Geschenkartikel, Kräutersackerl oder Ähnliches vertreiben, haben sich bei der Wirtschaftskammer und auch beim Schutzverband beschwert. In der Tat besteht beim Vorgehen der deutschen Unternehmerin der dringende Verdacht eines unlauteren Geschäftsmodells.

Die WKÖ hat auch nach einer Beratung mit dem Schutzverband rechtliche Schritte eingeleitet und in Deutschland einen Nichtigkeitsantrag auf Löschung dieser Marke gestellt – begründet damit, dass „Sackerl“ lediglich eine Dienstleistung bzw. Produktbeschreibung darstellt und daher mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden könne.

Das Deutsche Markenamt hat der Argumentation der WKÖ vollinhaltlich stattgegeben und die Wortmarke „Sackerl“ aus dem Markenregister rechtskräftig gestrichen. Damit können alle Unternehmer in Österreich den Gattungsbegriff "Sackerl" wieder für Marketing- oder Vertriebszwecke verwenden, ohne sich Sorgen wegen etwaiger Schadenersatz- oder Unterlassungsforderungen machen zu müssen.

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