Aktuelle Meldungen

Schreiben einer "Kanzlei Schmidt" ist ein Fake!

22.09.2016

Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb hat unzählige Anfragen zu einer Urheberrechtsabmahnung bekommen, welche von einer „Kanzlei Schmidt [Urheber- und Wettbewerbsrecht]“ aus Berlin stammen soll. Zahlreiche Unternehmen und auch Interessensvertretungen (sogar wir als Schutzverband selbst!) haben dieses Schreiben erhalten.

Es handelt sich ganz offensichtlich um einen reinen Schwindel, wofür auch die Tippfehler in der Kopfzeile ("Rechtsnwaltskanzlei") und beim Namen eines angeblichen Anwalts ("Joanthan") sprechen. Auch die Domain wurde erst am 13.9.2016 registriert, obwohl laut Angabe die Kanzlei seit 2014 bestehen soll. Außerdem stammen die darauf veröffentlichten Fotos von anderen Websites bzw. wurden offenbar einfach "eingekauft".

Die Rechtsanwaltskammer Berlin warnt aktuell auf ihrer Website vor der Aussendung dieser „Kanzlei“, die in Wahrheit gar nicht existiert. Sie wurde ebenfalls von zahlreichen Empfängern darauf aufmerksam gemacht, dass eine „Kanzlei Schmidt [Urheber- und Wettbewerbsrecht]“ mit angeblichem Sitz am Kurfürstendamm 234 in 10719 Berlin massenhaft urheberrechtliche Abmahnungen verschickt. Hierzu teilt die Rechtsanwaltskammer mit, dass es sich nach den bisherigen Erkenntnissen bei der „Kanzlei Schmidt [Urheber- und Wettbewerbsrecht]“ nicht um eine Rechtsanwaltskanzlei handelt. Keine der auf dem Briefkopf genannten Personen ist zur Rechtsanwaltschaft zugelassen (siehe https://www.rak-berlin.de/rak-berlin/aktuelles/2016/220916_warnung.php).

Weiters haben die Erhebungen des Österreichischen AußenwirtschaftsCenter Berlin ergeben, dass ein Herr Jörg Schmidt unter der angegebenen Telefonnummer nicht zu erreichen ist. An der genannten Adresse „Kurfürstendamm 234“ gibt es laut Recherchen keinen Anwalt bzw. Mieter „Jörg Schmidt“.
Laut einer telefonischen Rücksprache mit einer Anwalts- und Notarkanzlei, die an selbiger Adresse ihren Sitz hat, ist in diesem Haus kein Anwalt bzw. Mieter „Jörg Schmidt“ bekannt, was auch eine Nachfrage bei der Hausverwaltung bestätigt hat.

Es braucht daher nicht weiter auf dieses Schreiben reagiert zu werden und sind bereits zahlreiche Anzeigen aufgrund des erfundenen Vorwurfs und der damit grob rechtsmissbräuchlichen Abmahnung bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Laufen.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)