Aktuelle Meldungen

Irreführende Vorschreibung einer Domain Registrierung 2016 / 2017 durch eine "Austria Domain Hosting"

25.11.2016

Der Schutzverband erhält derzeit wieder laufend Mitteilungen, dass unter der Bezeichnung "Austria Domain Hosting" rechnungsartig gestaltete Aussendungen für eine Domain Registrierung via Mail von "info26@austriadomainhost.com" versandt werden, obwohl das eine grobe Irreführung ist. Aktuell haben wir wieder Meldungen dazu bekommen, wobei als "Rechnungsdatum" der 23.11.2016 ausgewiesen wird und man zur Überweisung auf ein spanisches Konto auffordert. Allein die Tippfehler und schlechte Computerübersetzung zeigen schon, dass es sich hier nicht um ein seriöses Angebot handelt. Ob dann wirklich wie im Kleingedruckten die Anmeldung einer Domain mit dem Zusatz .eu oder .info erfolgt (und nicht .at, wie man bei der Bezeichnung Austria Domain glauben könnte), erscheint fraglich, zumal jegliche Angabe eines Vertragspartners fehlt.

Wir haben gleich die Wirtschaftspolizei verständigt, damit eine Meldung nach Spanien erfolgen kann. Der Versand geht über eine .com-Adresse, wobei auch eine Domain austriadomainhosting.at angegeben wird, welche gar nicht registriert ist. Die .com-Domain wurde über einen Domainnamen-Marktplatz registriert, ohne dass der wahre Inhaber ersichtlicht ist. Im E-Mail selber wird eine Nicole Steiner vom Kundendienst angeführt.

In diesem Zusammenhang möchten wir wieder alle Unternehmen und Institutionen eindringlich davor warnen, rechnungsartige gestaltete Zusendungen in welcher Form auch immer zu bezahlen, die man nicht eindeutig zuordnen kann. Solche Schwindelfälle gibt es nicht nur im Domainbereich, sondern auch mit gefälschten Vorschreibungen für das Firmen- und Markenregister oder anderen gefakten Rechnungen, welche eine Bestellung vortäuschen, die es gar nicht gibt. In Wahrheit verstecken sich dahinter reine Angebote, welche in der Regel noch dazu wertlos, massiv überhöht oder nicht einmal real sind.

In fast allen Fällen wird dabei ein ausländisches Konto angegeben, und darum sollte vor jeder Überweisung auf ein Konto außerhalb von AT unbedingt eine genaue Überprüfung erfolgen. Für nähere Auskünfte können Sie sich jederzeit an Ihre Interessensvertretung oder direkt an den Schutzverband wenden, wenn Ihre Kammer oder Ihr Verband bei uns Mitglied ist.

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