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Irreführende und unerbetene Faxaussendung eines IDW Interessenverband der Wirtschaft

24.01.2017

Dies Faxzusendung eines in Österreich bisher vollkommen unbekannten "IDW Interessenverband der Wirtschaft" ist im Schutzverband selber und bei vielen anderen Empfängern unerbeten eingelangt. Dabei hatte bisher niemand eine solche angebliche Mitgliedschaft und es dürfte diesen Interessensverband der Wirtschaft mit ziemlicher Sicherheit als echte Institution in Österreich gar nicht geben. Zumindest haben wir so einen Verband im Vereinsregister nicht finden können und wird bei der Domain eine Adresse in Berlin angeführt, wobei die Website nicht aktiv ist. Auch die Wirtschaftspolizei ermittelt bereits in diesem Fall.

Grundsätzlich ist es generell unzulässig, Unternehmer und andere Einrichtungen in Österreich zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung per Fax zu kontaktieren. Dies ist gemäß § 107 TKG verboten und sowohl mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 37.000,-- bedroht als auch nach ständiger Rechtsprechung unlauter im Sinne des § 1 UWG.

Weiters wird den Empfängern durch die Gestaltung des Formulars eine bestehende Mitgliedschaft vorgetäuscht, obwohl es sich um ein erstmaliges Offert für den Beitritt zu einem „Verband“ handelt, welcher noch dazu vollkommen unbekannt ist und nur auf dem Papier zu existieren scheint. Jedenfalls ist die angegebene Website www.idw-verband.at dauernd nicht erreichbar und wird zudem unter einem Fantasienamen aufgetreten, was schon per se keinen gültigen Vertrag zulässt.

Schließlich wird in grob irreführender Weise (§ 2 UWG) der Eindruck erweckt, die Mitgliedschaft für 2017 sei gratis („Die Verlängerung jeder … Mitgliedschaft aus dem Jahr 2016 ist … kostenfrei und gilt für das gesamte Jahr 2017“), obwohl sich aus den weiteren, kleingedruckten Angaben ergibt, dass – mangels Mitgliedschaft für 2016 – schon mit Absenden des Antrags eine dreijährige, kostenpflichtige Mitgliedschaft entstehen würde.

Die Rechtsprechung hat dazu klargestellt, dass Unternehmer solche Aussendungen nicht detailliert studieren müssen, wenn diese schon durch ihre (geschickte) Gestaltung die naheliegende Erwartungshaltung hervorrufen, es wäre nur etwas ohne neuen kostenpflichtigen Auftrag auszufüllen und wieder zurückzusenden (4 Ob 45/11p). Eine Intervention des Schutzverbandes ist bereits im Laufen.

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