Aktuelle Meldungen

Neuerlich ungerechtfertigte Rechnungen in englischer Sprache im Umlauf

08.02.2017

Es langen laufend immer wieder täuschend als Rechnung gestaltete Aussendungen auch in englischer Sprache und mit einem hervorgehobenen Rechnungsbetrag mit der Post ein, welche sich in Wahrheit erst bei ganz genauer Durchsicht des Textes im Kleingedruckten als ein bloßes Angebot ("offer" bzw. „offered“) für ein Produkt zum Download darstellen. Die im Ausland befindlichen Hintermänner sind bis dato noch nicht greifbar. Diese nur scheinbaren „Rechnungen“ können von den Empfängern einfach ignoriert werden.

Auch die Meldestelle des Cybercrime Competence Center im BMI warnt wie folgt davor.

Art der Bedrohung: Betrugsversuch als unseriöses Angebot / Vortäuschung von falschen Tatsachen

Modus Operandi: Neuerlich sind ungerechtfertigt zugestellt Rechnungen im Umlauf und sollten keinesfalls bezahlt werden. Währenddessen in einer der beiden Rechnungen den jeweils persönlich angeschriebenen Unternehmen und Firmen die Bezahlung eines „Office365-Paketes“ vorgeschrieben wird, wird in einer weiteren kursierenden Mail die Bezahlung von Werbeeinträgen nach deren Kündigung verlangt. In beiden Fällen sollten Sie den „Rechnungsbetrag“ keinesfalls bezahlen, es handelt sich offensichtlich um Betrug!

Im Detail: Die Rechnung für das „Premium Office Package 365“ in der Höhe von € 1.280,- (Bild 1) tarnt sich, wohl um einer strafrechtlichen Verfolgung nach Betrug zu entkommen, mit dem kaum leserlichen Zusatz, dass es sich dabei um eine „Angebot“ handeln würde. Ein Vertrag (ohne entsprechende Leistung) würde somit erst nach Einzahlung des Rechnungsbetrages bestehen. Welche Leistungen und Produkte Sie durch den Vertragsabschluss erwerben, geht aus der Rechnung nicht hervor, vermutlich zahlen Sie, wenn Sie überhaupt eine Rückmeldung von 365officedocs.com erhalten, teures Geld für die Zusendung eines Download-Links von allgemein lizenzfreier Software.

Der Webauftritt von 365officedocs.com erscheint spärlich, gezeigt werden Produktverpackungen von Microsoft Office, ein entsprechendes Impressum oder nützliche Kontaktdaten sucht man vergeblich. Der Domänenname ist über den Dienstleister GoDaddy und DomainsByProxy, LLC registriert (Bild 3), wodurch die tatsächlichen Anmeldedaten verborgen bleiben. All dies weist eindeutig auf ein nicht lauteres Geschäftsgebaren mit unseriösen Hintermännern hin.

Zweiter Fall: Die Rechnung der Mega Medien mit der E-Mail-Adresse megamedienmarketing@gmail.com kommt dabei in zwei unterschiedlichen PDF´s. In einem PDF enthalten ist die schlicht gehaltene Rechnung, welche neben der Kostenaufstellung und dem Zahlungsbetrag in der Höhe von € 997,-, dem Empfänger und Versender, tatsächlich kaum einen Hinweis auf die erbrachten Leistungen zulässt. Im zweiten PDF wird die Auftragslöschung und Kündigung bestätigt, das firmenmäßig zu zeichnende Formular soll im Anschluss an eine FAX-Nummer weiter versendet werden.

Schnell kann festgestellt werden, dass es sich dabei um eine offensichtlich schlecht gemachte Kopie eines bereits älteren Dokuments handelt. Die wesentlichen Änderungen für die neuerliche Zusendung wie z.B. der Name des Betroffenen, Vertragsjahr, Grundgebühr und ähnliches wurden danach grafisch (schlecht) nachbearbeitet. Wird die auf der Rechnung angeführte Telefonnummer angerufen, endet dieser offensichtlich in einer Art automatisierter Call-Center. Tatsächlich erreicht werden konnte jedoch niemand. Auf einen entsprechenden Webauftritt, wie man ihn sich gerade bei so klingenden Namen wie „Mega Media Marketing“ vorstellen würde, hat man gänzlich verzichtet.
Zwar gibt es die „megamediamarketing.com“ mit Sitz in Beverly Hills, US, im Internet, jedoch kann mit Sicherheit angenommen werden, dass der durchwegs professionelle Webauftritt und die dortigen Angebote in keinem Zusammenhang mit Rechnungssteller „Mega Medien“ aus „Deutschland“ stehen.

Empfohlene Vorgangsweisen:
- Ignorieren Sie erhaltene Schreiben der beiden Rechnungssteller.
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere wenn diese mit Zahlungs- und Buchungsaufgaben betraut sind, über diese Art der Betrugsmöglichkeit.
- Sind Sie Betroffener und haben die Überweisung bereits veranlasst, dann halten Sie Rücksprache mit Ihrem Bankinstitut und erörtern Sie die Möglichkeit einer Rückbuchung.
- Zusendungen von Ihnen unbekannten Firmen und Personen sollten Sie besonders achtsam behandeln, im Zweifelsfalle raten wir diese sofort zu löschen.
- Keinesfalls sollen in solchen Schreiben angehängte Dateien sorglos geöffnet werden. Selbst der beste Virenschutz kann bei neuer Schadsoftware versagen, öffnen Sie deshalb derartige Dateien in einer „gesicherten Umgebung“, wie z.B. der „Sandbox“ (www.sandboxie.com).
- Beachten Sie die Sicherheitshinweise und Tipps, für einen Sicheren Umgang mit dem Internet und Schutz vor IT-Kriminalität der Kriminalprävention: http://www.bmi.gv.at.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)