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Fake President-Angebote via E-Mail in Österreich im Umlauf

14.07.2017

In einer E-Mail drängt der Vorstandschef oder Geschäftsführer bei seinem Mitarbeiter auf die rasche Überweisung eines relativ hohen Betrages auf das Konto einer ausländischen Firma. Es gehe um eine Firmenübernahme, die Angelegenheit sei streng vertraulich, der Erfolg hänge allein von dieser Transaktion ab. Wenn der Mitarbeiter das Geld überweist, dann ist das Geld weg.

So oder in ähnlicher Art und Weise laufen sogenannte Fake-President-Betrugsfälle ab, die bisher vor allem aus dem Ausland bekannt sind. Der vermeintliche Chef stellt sich im Nachhinein als Betrüger heraus, die E-Mail-Adresse ist gefälscht und das Geld ist bei der Überweisung meist verloren.

Der Text von derzeit in Österreich kursierenden Mails dazu lautet wie folgt:

Sehr geehrte …,
zurzeit bereiten wir die Übernahme eines Unternehmens vor, welches insbesondere die erforderlichen finanziellen Transaktionen erfordert. Diese Angelegenheit muss absolut vertraulich behandelt werden, weshalb Niemand sonst, auch nicht innerhalb unseres Hauses, bis zur öffentlichen Bekanntmachung darüber informiert wird. Diese Bekanntmachung des Übernahmeangebots erfolgt in Kürze. Respektive nach Abwicklung der Übernahme. Aufgrund Ihrer Diskretion und Ihrer bisher einwandfreien Arbeit in unserem Unternehmen möchte ich Ihnen die Verantwortung für dieses Projekt übertragen. Da die gesamte Transaktion absolut vertraulich behandelt werden muss, bitte ich Sie, den Stand der Transaktion nur mit mir ausnahmslos per E-Mail abzustimmen. Diese Angelegenheit darf und muss ausnahmslos nur mit Ihnen, Herrn Marc Seibold von der Kanzlei CMS (marc.seibold@consultant.com) zunächst unsere Bankverbindung für die weitere Bearbeitung zu übermitteln und mir erörtert werden. Weiter bitte ich Sie, mich in dieser Angelegenheit weder persönlich noch telefonisch zu kontaktieren. Jede Erörterung der geplanten Übernahme erfolgt ausnahmslos per E-Mail an Sie oder mich, auch um eine ausreichende Dokumentation gemäß den FMA Richtlinien sicherzustellen. Können wir mit heutigem Wertstellungsdatum eine Zahlung im Außenwirtschaftsverkehr vornehmen ohne irgendwelche Fragen aufzuwerfen?

Solche Mails sollten sofort firmenintern der Geschäftsleitung und der Rechtsabteilung übermittelt werden. Außerdem kann auch eine Meldung an folgende Stelle erfolgen:

Meldestelle Cybercrime
Die Bekämpfung von Internetkriminalität ist ein Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Arbeit.
Wenn Sie einen Verdacht auf Internetbetrug haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Bundesministerium für Inneres, Bundeskriminalamt, Meldestelle Cybercrime
Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien
E-Mail: against-cybercrime@bmi.gv.at

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