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Deutsches Rabattgesetz und Zugabeverordnung werden aufgehoben

02.02.2001

Die deutsche Bundesregierung hat die Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung am 13.12.2000 beschlossen.

Als Begründung dafür ist einer Presseaussendung vom deutschen Wirtschaftsministerium angegeben worden, daß durch die in diesem Jahr verabschiedete E-Commerce-Richtlinie ausländische Anbieter beim Vertrieb über Internet künftig nicht mehr an deutsches Recht gebunden wären. Sie dürften daher im Gegensatz zu deutschen Unternehmen unbegrenzt Rabatte gewähren.

Während die deutsche Beschränkung für Rabatte eine in Europa einmalige Regelung darstellt, gibt es Zugabenregelungen in zahlreichen anderen Staaten der europäischen Union (siehe auch Bodewig/Henning-Bodewig, Rabatte und Zugaben in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, WRP 2000, 1341).

In Österreich ist gemäß § 9a UWG Verbrauchern gegenüber nur das Ankündigen von Zugaben verboten, Unternehmern dürfen auch keine Zugaben gewährt werden. Das Rabattgesetz wurde schon 1992 mit dem Wettbewerbsderegulierungsgesetz aufgehoben.

Links:

Die Pressemeldung des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft ist unter www.bmwi.de/Homepage/Presseforum/tagesnachrichten/2000/11075.jsp#BM1 abrufbar.

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