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Bringt die neue Datenschutzrichtlinie nun das Opt-in für E-Mail-Werbung in ganz Europa?

21.09.2001

Das Europäische Parlament behandelt derzeit den Vorschlag einer Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation. In Art 13 dieser neuen Datenschutzrichtlinie ist für E-Mail-Werbung eine Zustimmungsregelung (Opt-in) vorgesehen, welche von den bisherigen Regelungen der Gemeinschaft abweicht.

Diese lautet: "Die Verwendung von automatischen Anrufsystemen (Voice-Mail-Systemen), Faxgeräten oder elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung darf nur bei Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden."

In Österreich gibt es schon seit 1999 eine entsprechende Regelung im § 101 TKG. Danach bedarf die Zusendung einer elektronischen Post als Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen - jederzeit widerruflichen - Zustimmung des Empfängers.

Sollte die Datenschutzrichtlinie in dieser Form beschlossen werden, so würde E-Mail-Werbung in der gesamten Europäischen Union nur mehr dann zulässig sein, wenn vorher eine Zustimmung des Empfängers eingeholt worden ist.

Aber obwohl das Votum in der Einzelabstimmung zugunsten dieser so genannten "Opt-in"-Variante der E-Mail-Werbung mit 259 zu 210 Stimmen ausfiel, wurde die Gesamt-Richtlinie inklusive aller Änderungsentwürfe an den zuständigen Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten zurückverwiesen.

Link:
akademie.de - Online-Recht
www.akademie.de/news/langtext.html?id=9328&thema=3&NewsBegin=0








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