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Irreführende Aussendung einer Branchen & Gewerbeauskunft

05.11.2017

In den letzten Tagen ist bei vielen Empfängern ohne Zustimmung und damit unerbeten via Fax eine Aussendung mit der Bezeichnung BGA- Branchen & Gewerbeauskunft eingelangt, wo zur Überprüfung und Korrektur von vorausgefüllten Firmendaten bis zu einem bestimmten Datum aufgefordert wird. Jeglicher Hinweis auf den konkreten Absender fehlen und die offenbar angemietete Faxnummer führt wiederum ins Ausland.

Zunächst sind gemäß § 107 österreichisches Telekommunikationsgesetz (TKG) das Senden von Fernkopien ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach und in Österreich unzulässig. Diese Bestimmung ist mit einer Verwaltungsstrafe von über € 30.000,-- bedroht.

Außerdem wird im § 28a UWG dazu für Österreich ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes für Eintragungen in Verzeichnisse mit Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein kostenpflichtiges Vertragsanbot handelt.

Im konkreten Fall wird nicht nur der Absender zur Gänze verschwiegen, sondern auch die Kostenpflicht von € 1825,-- für die Aufnahme in einmal nicht einmal näher genanntes Onlineportal im Kleingedruckten versteckt. Damit wird aber nicht nur der Tatbestand der Täuschung hervorgerufen, sondern auch des Wuchers, wo zuletzt auch aufgrund von Anzeigen des Schutzverbandes bei ähnlichen Aussendungen bereits strafrechtliche Verurteilungen erfolgt sind.

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