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Vorschlag auch zur Änderung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

30.05.2018

Im Rahmen ihres „New Deals for Consumers“ hat die Europäische Kommission (EK) – zusätzlich zu einem Vorschlag über Repräsentativklagen zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen - auch einen RL-Vorschlag zur „besseren Durchsetzung und Modernisierung von EU-Verbraucherschutzregelungen“ vorgelegt. Diese Sammel-Richtlinie soll mehrere bestehende Verbraucherschutz-Richtlinien und zwar
- die RL über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
- die Verbraucherrechte-RL (2011/83/EU)
- die RL über missbräuchliche Klauseln (93/13/EG) und
- die Preisauszeichnungs-RL (98/6/EG)
ändern.

Dabei sind folgende Schwerpunkte in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken enthalten:

- Verbesserung der Durchsetzung durch Sanktionen bei Verstößen:
Die Durchsetzung soll in allen genannte Richtlinien durch eine stärkere Sanktionierung von Verstößen „verbessert“ werden. Während – wie sich aus der vorherigen Konsultation entnehmen ließ – ursprünglich offenbar generell bei jeglichem Verstoß ein Sanktionsregime mit drastischen, als Prozentsatz vom Umsatz berechneten Geldstrafen angepeilt worden war, sieht der Vorschlag Höchstsätze für Geldstrafen von mindestens 4 % des Jahresumsatzes nur mehr bei sogenannten weitverbreiteten Verstößen und weitverbreiteten Verstößen mit EU-Dimension im Sinne der neuen Verbraucherbehördenkooperations - VO vor (VO 2017/2394).
Hinsichtlich der Sanktionen bei „normalen“ (also nicht weitverbreiteten) Verstößen sollen „nur“ die Kriterien für die Beurteilung harmonisiert werden, ob oder in welcher Höhe Sanktionen verhängt werden. So sollen unter anderem die Schwere und Dauer des Verstoßes, die Anzahl der betroffenen Verbraucher, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, die finanziellen Vorteile etc berücksichtigt werden. Wenn die Sanktion in einer Geldstrafe besteht, soll auch der Umsatz und die Gewinne bei der Höhe der Strafe berücksichtigt werden.

- Individuelle Rechtsbehelfe für durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigte Verbraucher:
Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, vertragliche und außervertragliche Rechtsbehelfe für Verbraucher vorzusehen, die durch unlautere Geschäftspraktiken (zB irreführende Geschäftspraktiken) geschädigt werden, damit alle Auswirkungen solcher unlauteren Geschäftspraktiken in Übereinstimmung mit dem nationalen Recht beseitigt werden. Die vertraglichen Rechtsbehelfe sollen zumindest das Recht zur Vertragsbeendigung umfassen, die außervertraglichen Rechtsbehelfe zumindest das Recht auf Schadenersatz.

- Verbot des Vertriebs von Verbraucherprodukten unterschiedlicher Qualität als identisch:
Auf Grund von Beschwerden aus osteuropäischen Mitgliedstaaten, die sich ursprünglich vor allem auf Lebensmittel bezogen haben dürften, wonach in manchen Mitgliedstaaten angeblich Produkte „mit minderer Qualität“ auf den Markt gebracht würden, soll die UGP-RL um einen konkreten Tatbestand ergänzt werden. Jegliche Vermarktung eines Produktes (jeglicher Art, auch Nichtlebensmittel) als identisch zu Produkten, die in verschiedenen anderen Mitgliedstaaten vertrieben werden, während diese Produkte erheblich unterschiedliche Bestandteile oder Merkmale haben, soll als irreführende Geschäftspraktik gelten.

- Mitgliedstaaten sollen das Recht haben unaufgeforderte Haustürgeschäfte und Werbefahrten im Interesse des Verbraucherschutzes zu verbieten. Dies soll durch eine Ergänzung der UGP-RL ermöglicht werden.

Der Schutzverband hat sich als Experte hier kritisch geäußert, zumal es sich um kein Gesamtkonzept handelt, sondern einzelne Maßnahmen offenbar aus rein verbraucherpolitischen Gründen vorgeschlagen werden, deren Reichweite insbesondere auch zum Rücktrittsrecht noch überhaupt nicht abgeschätzt werden können.

Quellen:

RL unlautere Geschäftspraktiken:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005L0029&rid=1

Verbraucherrechte-RL:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011L0083&rid=1


RL über missbräuchliche Klauseln:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31993L0013&rid=1

Preisauszeichnungs-RL (98/6/EG):
http://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:b8fd669f-e013-4f8a-a9e1-2ff0dfee7de6.0004.02/DOC_1&format=PDF



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