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Bericht über European Competition Day 2018

28.09.2018

Rund 200 Experten aus Österreich und der gesamten EU nahmen an dieser hochkarätigen Veranstaltung teil, zu der das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort aus Anlass der EU-Ratspräsidentschaft geladen hatte.

Frau Bundesministerin Dr. Margarete Schramböck eröffnete die Konferenz und betonte die besondere Bedeutung eines funktionierenden Wettbewerbs in Zeiten der dominierenden Marktstellung und des überragenden Einflusses einiger weniger „global players“. Die EU-Wettbewerbspolitik stehe hier vor großen Herausforderungen, wobei der Focus nicht nur auf kurzfristige Effekte wie die Auswirkungen auf die Preise sondern auch auf längerfristige ökonomische Zielsetzungen gerichtet sein sollte. Das Wettbewerbsrecht solle vor allem eine unterstützende Rolle einnehmen und dürfe generell Innovationen nicht behindern. Vor dem Hintergrund, dass die europäische Wirtschaft von kleinen und mittleren Unternehmen geprägt sei, müssten die Auswirkungen der Wettbewerbsregeln gerade für diese Unternehmen berücksichtigt werden.

Die EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margrethe Vestager, hob in ihrer Rede zunächst die wichtige Arbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden hervor, die durch eine neue Richtlinie gestärkt werden soll. Was die Vollziehung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Kommission anbelange, so sei der Fall Google Android ein gutes Beispiel dafür, wie schädlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen auf digitalen Märkten begegnet werden könne. Der grenzüberschreitende Handel über Internet-Plattformen werde häufig durch sogenanntes Geo-Blocking behindert, die den Verbrauchern die Möglichkeit nehmen, ein Produkt in einem anderen Land zum günstigsten Preis zu erwerben. Dies soll künftig durch eine neue EU-Richtlinie, die mit Dezember in Kraft tritt, verhindert werden. Eine weitere schwierige Aufgabe sei es, die zunehmende Festsetzung von Endverkaufspreisen mittels digitaler Preisvergleichssysteme zu verhindern.

Generaldirektor Dr. Theodor Thanner von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) erinnerte im Zusammenhang mit der Marktmacht der großen digitalen Unternehmen insbesondere an die Erweiterung des Zusammenschlusstatbestandes durch die Kartellgesetznovelle 2017, wonach bei der Anmeldepflicht für Unternehmenszusammenschlüsse nunmehr auch auf den Wert der Gegenleistung für den Zusammenschluss abzustellen sei. Auch die wettbewerbsbeschränkende Wirkung von Preisfestsetzungen sei in diesem Kontext von maßgeblicher Bedeutung und lege die Behörde darauf weiterhin entsprechendes Augenmerk. Betreffend Branchenuntersuchungen analysiere die BWB derzeit den österreichischen Gesundheitsmarkt, um hier mögliche Wettbewerbsverfälschungen zu identifizieren. Im Sinne der Devise „Fairness Matters“ werde die BWB demnächst einen „Standpunkt zu unternehmerischem Wohlverhalten (Code of Conduct)“ veröffentlichen.

Mehr als ein Dutzend Wettbewerbsrechtsexperten, darunter hochrangige Mitarbeiter der Europäischen Kommission, erläuterten in den anschließenden Themen-Referaten ihre Sicht auf die aktuellen Entwicklungen, wobei – entsprechend dem Motto der Konferenz „Thinking Outside the Box“ – auch der Stellenwert des EU-Wettbewerbsrechts für die großen digitalen Marktteilnehmer mit Sitz außerhalb Europas untersucht wurde. Dabei wurden Themen wie das notwendige Ausmaß der Regulierung im Hinblick auf längerfristige Ziele der Wettbewerbspolitik ebenso behandelt wie die Beurteilung von „hybriden“ Wettbewerbsbeschränkungen, die sich aus einer Verschränkung von vertikalen und horizontalen Vereinbarungen ergeben, wenn etwa ein Unternehmen sowohl als Hersteller als auch auf der Handelsstufe tätig ist.

Sektionschef Mag. Dr. Andreas-Ulrich Schuh vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fasste in seinem Schlusswort die wesentlichen Inhalte der Konferenz zusammen und betonte noch einmal die großen Herausforderungen, mit denen das nationale und europäische Wettbewerbsrecht angesichts der geänderten Verhältnisse auf dem globalen Markt konfrontiert sei. Es gelte, hier ein entsprechend nachhaltiges, tragfähiges Rechtssystem zu gewährleisten, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

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