Aktuelle Meldungen

Unerbetene Telefonwerbung ausländischer Anbieter nimmt kein Ende

09.10.2018

Aktuell versendet unter anderem ein Branchenportal24 mit einer Anschrift und Kontonummer in Deutschland Rechnungen, wo man sich auf ein zuvor ungebeten angebahntes Telefonat mit einem angeblichen Auftrag bezieht. Konkret werden Unternehmer in Österreich wieder derzeit in großem Stil von Personen offenbar mit deutschem Akzent angerufen. Dabei wird mitgeteilt, es gehe um den Firmenauftritt auf Google bzw. Herold /Gelbe Seiten und man wolle überprüfen, ob die Daten noch korrekt seien. Nach einer Überprüfung wird mitgeteilt, die Homepage werde so und so oft angeklickt, und wenn man seinen Eintrag verlängern möchte und weiterhin oben im Ranking sein will, müsse man nun einen Betrag von € 150 zahlen. Auf den Einwand des Unternehmers, er könne sich nicht erinnern, so etwas jemals gezahlt zu haben, meint der Anrufer dieser Firma, der Grundeintrag sei kostenlos, und dann wäre zu zahlen (für ein Jahr eben 150, aber man kann auch mehrere Jahre wählen). Da dieses erste Jahr nun angeblich sehr erfolgreich zu Ende gehe („… man hätte es schließlich auf 1700 Klicks geschafft!“) und man wohl weiterhin so sichtbar bleiben möchte, sollte man für den Eintrag nun € 150,- zahlen. Dies sei im Vergleich zu anderen Varianten ein sehr günstiges Angebot.

Der Anrufer verspricht dann, auch Unterlagen zusenden, will aber noch eine Tonbandaufnahme mit dem Unternehmer machen, in der festgehalten wird, dass 12 Monate vereinbart werden. Auf den Einwand hin, dass keine näheren Details vorliegen, meint der Anrufer, das sei nur notwendig, um sich bei den vielen Aufträgen merken zu können, mit wem er 12 Monate und mit wem er mehr vereinbart hat. Außerdem kann man dann nach Einlangen der Unterlagen mit der Post alles noch ändern. Nach diesem Telefonat langt dann allerdings gleich eine Rechnung der Branchenportal24 über einen (letztendlich wertlosen) Brancheneintrag auf der unbekannten Webste www.branchenportal24.de ein. Von einer möglichen Änderung oder vom Unternehmer noch vorzunehmenden Bestätigung ist hier keine Rede mehr, sondern vielmehr erhalt man gleich eine Mahnung in Form einer Zahlungserinnerung, wenn dieser Betrag nicht beglichen wird.

Wir haben hier auf der Grundlage des § 107 österreichisches Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Intervention veranlasst, weil Anrufe ohne vorherige Einwilligung des Empfängers nach und in Österreich auch bei Unternehmern generell unzulässig sind. Dieses unzulässige „Cold Calling“ stellt damit auch einen unlauteren Rechtsbruch nach dem UWG dar, wobei nach der Rechtsprechung jegliche Fruchtziehung aus solchen unzulässigen Handlungen untersagt ist. Weitere solche Firmen mit unerbetener Telefonakquise sind aktuell beispielsweise Teledeal Media und EBIZ ebenfalls mit Anschriften in Deutschland. Immer wieder treten dann auch Inkassobüros auf, wo wir regelmäßig aufgrund des § 107 TKG eine Archivierung erreichen können.

Betroffene können sich bei Erhalt solcher Rechnungen an den Schutzverband unter office@schutzverband.at wenden, wenn ihre Interessensvertretung (unter anderem alle Wirtschaftskammern) bei uns Mitglied ist. Jedenfalls sollte vor einer rechtlichen Beratung nichts bezahlt werden.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)