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Wettbewerbssymposium am 16.11.2018 in der WKÖ

14.10.2018

Einen umfassenden Überblick zum Wettbewerbsrecht bietet wie jedes Jahr das bereits XVI. Wettbewerbssymposium der Wirtschaftskammer Österreich am Freitag, den 16.11 zwischen 9 Uhr und 13 Uhr mit den Entwicklungen 2018 und einem Ausblick auf 2019. Eine Anmeldung ist bis 9. November per E-Mail an Christine.Gelueck@wko.möglich. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Dabei wird im Programm nach der Begrüßung von Dr. Rosemarie Schön als Leiterin der Abteilung Rechtspolitik der WKÖ zunächst Mag. Hannes Seidelberger für den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb die Keynote halten. Dann werden im ersten Panel die Sektionschefs Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie Mag. Dr. Andreas Ulrich Schuh vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich sprechen. Im zweiten Panel diskutieren Hon.-Prof. Dr. Dr. Jörg Zehetner von der Wettbewerbskommission, Dr. Natalie Harsdorf Enderndorf, LL.M. von der Bundeswettbewerbsbehörde, Mag. Eduard Paulus vom Bundesverwaltungsgericht, Mag. Nikolaus Schaller vom Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht und Dr. Alfred Mair als Bundeskartellanwalt. Moderiert wird diese hochkarätige Veranstaltung von Dr. Theodor Taurer aus der Abteilung für Rechtspolitik der WKÖ, welcher dieses Symposium auch ins Leben gerufen und zur jährlichen Institution gemacht hat.

Dabei ist das Thema „Digitalisierung und Wettbewerb“ gegenwärtig in aller Munde; es gibt zahlreiche Initiativen auf europäischer, deutscher und österreichischer Ebene, um das Ausmaß an notwendigen Änderungen im Kartellrecht zu erheben.

Diese Modernisierungsdebatten werden geführt, obgleich die jüngsten Reformen – wie die 9. GWB Novelle oder das KaWeRÄG 2017, wo bereits Bestimmungen zur Digitalisierung Eingang gefunden haben – gerade erst in Kraft getreten sind und auf europäischer Ebene die Richtlinie ECN+ (Empowering the national competition authorities to be more effective enforcers) erst formell in Geltung gesetzt werden muss.

Eine Antwort auf die Frage nach Reformbedarf des Kartellrechtes kann erst nach Abschluss der Reformdebatten gefunden werden. Fest steht, dass sich die Wettbewerbsbehörden aber bereits heute mit ihren bestehenden Instrumentarien den Anforderungen der Digitalisierung stellen und hier auch erfolgreich sind. So werden nicht nur alte Pfade für die New Economy beschritten, sondern auch neue für die Old Economy gefunden wie z.B. die BWB mit ihrem Standpunkt zum unternehmerischen Wohlverhalten.

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