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Warnung vor einem "Gewerberegister für Neugründungen Österreich"

25.02.2019

Beim Schutzverband sind wieder zahlreiche Mitteilungen eingegangen, wonach in wettbewerbswidriger Weise irreführende Erlagscheinwerbung betrieben wird, insbesondere der offizielle Eindruck eines amtlichen Registers erweckt wird, obwohl es sich um ein erstmaliges, privates und außerdem vollkommen wertloses Offert handelt. Noch dazu werden weder ein korrekter Firmenname noch der Name dieser „Plattform“ als angebliche Leistung angeführt.

Konkret wird beispielsweise die Bezahlung für ein "Gewerberegister für Neugründungen Österreich" in täuschend offizieller Art und Weise vorgeschrieben. Damit bezieht man sich auf eine erfolgte Gewerbeanmeldung, führt die aktuellen, registrierten Firmendaten sowie in der Kostenaufstellung die „Veröffentlichung der Gewerberegisterdaten“ an und verweist im Verwendungszweck auf die Firmenbuch Neueintragung.

Insgesamt wird damit der Eindruck einer amtlichen Vorschreibung für ein behördliches Register erweckt. Der Hinweis, dass es sich lediglich um eine (privates) Vertragsangebot in eine behördenunabhängige Datenbank für Industrie, Handel & Gewerbe handelt, ist im Kleingedruckten versteckt. Ähnliche Aussendungen haben zuletzt auch mehrfach zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Täuschung und Wucher sowie längeren Haftstrafen geführt.

Im § 28a UWG (der noch dazu irreführenderweise bei solchen Aussendungen immer wieder angeführt ist) wird dazu ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt. Verstöße gegen §§ 1, 2 und 28a UWG begründen einen Anspruch auf Unterlassung, Urteilsveröffentlichung sowie Schadenersatz.

Nachdem unsere Unterlassungsaufforderung an die dabei angeführte Fa. Malinowski mit angeblichem Sitz in Wien und Berlin an beiden Adressen mit unbekannt bzw. unzustellbar zurück gekommen ist, hat der Schutzverband eine Strafanzeige eingebracht, um über die deutsche Kontonummer an die Hintermänner zu kommen.

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