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Veranstaltung „For your eyes only“ - Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen am 21.5 in der WKÖ

24.04.2019

Die Abteilung Rechtspolitik der Wirtschaftskammer Österreich organisiert am Dienstag, den 21.5 ab 13h bis 17 Uhr eine hochinteressante und kostenfrei zugängliche Veranstaltung zur UWG-Novelle 2018 mit dem neuen Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

„For your eyes only“ - Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Unternehmen behandelt Themen wie „Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ - Worum geht es dabei für Unternehmen?, “Was sollen Unternehmen zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse jetzt beachten?” und “Warum Unternehmen keine “Schwellenangst” haben müssen, bei Verletzungen oder dem Verdacht auf Verletzung ihrer Geschäftsgeheimnisse zu Gericht zu gehen”.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen durch die Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Die Novelle setzt die EU-Richtlinie 2016/943/EU über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformation (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigen Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in österreichisches Recht um. Die Vorschriften sind mit 29. Jänner 2019 in Kraft getreten.

Worum geht es? Die neuen §§ 26a bis 26j UWG sehen Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor. Erstmals wird definiert, was unter einem „Geschäftsgeheimnis“ zu verstehen ist. Dabei gibt es technische und kommerzielle Geheimnisse, z.B. Kunden- und Lieferantenlisten, Einkaufskonditionen, Kooperationsvereinbarungen, etc. – ohne abschließende Aufzählung!

Was ist zu beachten? Know-how Schutzkonzepte, technische und organisatorische Maßnahmen, Vertragsbestimmungen - all das soll ebenso beleuchtet werden wie die Frage, welche Geheimhaltungsmaßnahmen „angemessen“ sind und ob bzw. welche „Schnittstellen“ es zum Datenschutz gibt.

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Gerichtsverfahren Ist die Anrufung des Gerichts im Fall einer (vermuteten) Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses notwendig, sehen die neuen Bestimmungen vor, dass das Gericht Maßnahmen zu treffen hat, dass keine Partei im Verfahren neue Informationen über das gegenständliche Geschäftsgeheimnis erlangt, die über ihren bisherigen Wissensstand hinausgehen.

Die Wirtschaftskammer Österreich will dabei in kompakter Form über den Inhalt der neuen Bestimmungen informieren – nicht nur über allfällige Verpflichtungen, sondern insbesondere auch darüber, welche Möglichkeiten die neuen Regelungen für Ihren Betrieb, für Ihr Geschäftsmodell eröffnen.

Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird um Anmeldung bis spätestens 14. Mai 2019 per E-Mail an Vera.Raffalt@wko.at gebeten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

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