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Warnung vor irreführenden Anrufen einer Firma Mediaprint - nichts unterschreiben!

15.05.2019

Aktuell ist eine Werbefirma aus Tschechien in ganz Österreich aktiv, die auf grob unlautere und irreführende Weise versucht, an Anzeigenaufträge heran zu kommen versuchen, welche letztendlich wertlos sind. Die genauen Kontaktdaten sind Media Print Verlag Service s.r.o. mit der Anschrift Kubelikova 1224/42, Zizkov 13000 Prag 3.

Es beginnt mit einem Trickanruf, wobei Unternehmer in Österreich (und offenbar auch in Deutschland), welche woanders bereits inseriert hatten, einen Anruf erhalten. Der Anrufer bezieht sich auf eine bestehende Anzeige bzw einen laufenden Vertrag und erklärt, es müsse ganz schnell ein Formular unterschrieben werden, da sich ansonsten ein angeblich bestehender Vertrag automatisch verlängere. Kurz darauf kommt das angekündigte Formular via E-Mail mit dem folgenden Text: "Im Anhang wie vorab besprochen das Formular mit der Sondervereinbarung! Bitte noch umgehend signieren und für die Folgebearbeitung zusenden." Tatsächlich findet sich darin auch die woanders einmal verwendete Anzeige.

Die so Angesprochenen gehen davon aus, dass alles seine Richtigkeit habe – und unterschreiben; schließlich habe man gerade darüber gesprochen. Die Fax-Nummer, an die das Formular zurück gesandt werden soll, erweckt mit der Vorwahl 01... erst einmal keinen Verdacht. Tatsächlich handelt es sich um eine Vorwahl ohne Ortsnetzbezug.

Später kommt eine Rechnung, deren Höhe die Empfänger erst einmal verwundert. Bis sie schließlich (falls überhaupt) feststellen, Opfer einer Betrugsmasche geworden zu sein: 882,70 EUR einschließlich tschechischer MwSt. will man für eine Anzeige mit der Größe 40*90 mm haben. Zu zahlen auf ein Konto bei der tschechischen Unicredit Bank. “Binnen 10 Tagen, nach Rechnungserhalt, ohne Abzug“, heißt es. Wenn nicht gezahlt wird, folgen diverse Mahnungen, allerletzte Mahnungen und Drohungen mit einem Inkassounternehmen. Per Briefpost soll man nicht mit der Media Print Verlag Service s.r.o. korrespondieren. “Erforderlicher Schriftwechsel bitte unbedingt im Vorfeld per Fax“, heißt es auf der Rechnung.

Die Akquisemethode ist nicht neu. „Kölner Masche“ wird sie in Deutschland genannt. Bereits vor fünfzehn Jahren wurde sie erstmals in großem Umfang aus Köln angewandt und erfreut sich bis heute bei unseriösen Werbefirmen größter Beliebtheit.

Was wäre dann überhaupt die (nicht gewünschte) Gegenleistung? Die Media Print Verlag Service s.r.o. gibt an, ein „Objektinformationsbroschüre/-folder“ zu erstellen. Was auch immer damit gemeint ist, ein Belegexemplar ist jedenfalls der Rechnung nicht beigefügt. Mitunter erbrachten strafrechtliche Ermittlungen bei anderen Firmen aus dieser speziellen „Business-Welt“, dass die Druckobjekte, für die das viele Geld verlangt wird, nicht einmal existieren. Ob das auch hier der Fall ist, wissen wir nicht. Nach dem Kleingedruckten auf dem Formular der Media Print Verlag Service s.r.o. sollen sie eine Auflage von „mindestens“ 500 Exemplaren haben. „Die Verteilung erfolgt angeblich durch Postversand an Gewerbetreibende, Gewerbeämter, Stadtverwaltungen und sonstige öffentliche Einrichtungen und/oder durch direkte Auslieferung bei den aufgeführten Stellen“ , heißt es im Formular. Doch nach welchen Kriterien werden die Empfänger ausgesucht und warum erhält man mit der Rechnung nicht einmal ein Belegexemplar?

Wer glaubt, er würde seine Ruhe haben, wenn er zahlt, hat sich getäuscht. Nach dem Kleingedruckten im Formular wird man innerhalb von zwei Jahren insgesamt viermal zur Kasse gebeten. Macht dann zusammen 3.530,80 EUR. Manchmal auch noch mehr, denn im Kleingedruckten des Formulars findet sich vorformuliert eine bei derartigen Firmen verbreitete Verlängerungsfalle: „Der vorliegende Anzeigenvertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Auftrag nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird.“ Es sollte hier daher jedenfalls Einspruch erhoben werden, zumal nehmen Irrtums und verbotener Fruchtziehung wegen unerbetenere Telefonwerbung auch die Rechtsgültigkeit des "Auftrages" überhaupt sehr fraglich bzw. nach unserer unverbindlichen Einschätzung nicht gegeben ist. Auch ein Fall der laesio enormis kann hier vorliegen.

Die Firma Media Print Verlag Service s.r.o. wurde am 20.12.2018 gegründet und in das Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital der Firma (Základní kapitál) beträgt 1.000 CZK, das sind umgerechnet etwa 40 EUR. Sie haben richtig gelesen: vierzig! Solche Firmen sind sogenannte Wegwerffirmen. Man kann man sich ihrer im Fall der Fälle schnell entledigen, ohne dass der Verlust des Stammkapitals schmerzt. Geschäftsführerin ist die 1953 geborene Helena Baierová und zumindest in Deutschland bereits mit solchen Geschäftspraktiken bekannt. Sie trat in der Vergangenheit schon als Geschäftsführerin der Firmen Pro Reclama s.r.o., Print-media Konzept s.r.o. , Pro Stadtmarketing s.r.o., Trend Media s.r.o., Print Media s.r.o. und Top-Inkasso s.r.o auf.

So zustande gekommene Verträge sind aus unserer Sicht auch zivilrechtlich angreifbar – nicht nur wegen der Art und Weise, wie sie zustande kommen, sondern auch schon wegen der mangelnden Bestimmtheit der von der Media Print Verlag Service s.r.o. geschuldeten Leistung. Es mangelt an den essentialia negotii, abgesehen von den irreführenden Angaben am Telefon und der unerbetenen Kontaktaufnahme. Wenn man eine Rechnung für einen angeblich auf diese Weise an die Media Print Verlag Service s.r.o. erteilten Auftrag erhält, sollte man sich jedenfalls rechtlich beraten lassen. Als Mitglied der Wirtschaftskammer oder anderen Kammern bzw. Verbänden wenden Sie sich am besten an das Rechtsservice Ihrer Vertretung, welche den Fall bei einer Mitgliedschaft auch dem Schutzverband weiterleiten kann.

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