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Gefälschte Lieferanfragen von renommierten Handelsketten

27.05.2019

Aktuell ist in zahlreichen Ländern ein Betrugsmodell im Umlauf, welches offenbar in ganz Europa angewandet wird. Exportierende Kleinunternehmen, die vermutlich früher an internationalen Messen teilgenommen und somit sich und ihre Produkte vorgestellt haben, erhalten professionell aufbereitete und attraktive, aber gefakte und damit betrügerische Anfragen mit den Logos und Kontaktdaten von renommierten Retailketten wie „John Lewis“, „B&M Retail“ oder „Debenhams“ für dringende Lieferungen im Wert von ca. 50.000 Euro.

Ganz konkret ist ein Wiener Startup mit seinem innovativen Produkt hier getäuscht worden. Konkret wurden 200 Starter-Kits vermeintlich von John Lewis & Partners, einer renommierten britischen Warenhaus-Kette, dort bestellt. Allerdings hat sich nach beim Ausbleiben der Zahlung herausgestellt, dass es sich hierbei um einen sehr gut gemachten Betrug gehandelt hat.

Die erste Anfrage der Betrüger, die sich als Vertreter von „John Lewis & Partners” ausgeben, erreichte diese Firma Ende Februar. Das wurde zwar überprüft, jedoch ist die E-Mail-Adresse dem Original zum Verwechseln ähnlich. Auch die Signatur der Anfrage war sehr gut gefälscht. Zudem drängte der Absender der Anfrage darauf, die Abwicklung der Lieferung noch vor dem 29. März zu erledigen, um der Brexit-Hektik zu entgehen. Originale Steuerunterlagen mit echter UID-Nummer und einem echten Firmenbuchauszug wurden ebenso übermittelt wie auch eine im Vorfeld durchgeführte KSV-Anfrage positiv ausgefallen war, da John Lewis & Partners geprüft wurde.

Nach der Lieferung blieb dann aber die Zahlung aus. Als Zahlungsziel für den Warenwert von rund 50.000 Euro waren 15 bis 30 Tage angegeben. Dabei wurde mehrmals mit dem Brexit argumentiert. Jedenfalls ist die Lieferung nach Großbritannien fristgerecht erfolgt. Erst nachdem das vom Käufer angegebene Zahlungsziel von 30 Tagen überschritten war, schickte das Startup eine Zahlungserinnerung per E-Mail an den Geschäftskontakt. Da auf das Schreiben keine Antwort kam und auch schon die Antwort zu einer vorherigen E-Mail-Anfrage ausblieb, wurden sie stutzig. Also kontaktierten sie die allgemeine E-Mail-Adresse, die auf der Homepage von John Lewis & Partners angegeben ist.

Die Antwort kam prompt, jedoch mit ernüchterndem Inhalt. Die Mitarbeiter von John Lewis & Partners wussten nichts von einer Bestellung und fragten nach der Vorgangsnummer. Mittlerweile hat die britische Warenhaus-Kette auch offiziell bestätigt, dass die Bestellung bzw. diese Anfragen nicht von ihrer Seite getätigt wurden. Zudem ist John Lewis & Partners jetzt auch selber investigativ tätig geworben. Die Domain ist offenbar in Frankreich registriert und der Betrüger konnte die Lieferung, welche an John Lewis & Partners adressiert war, per Sendeumleitung abfangen. Daher war sie nie am eigentlichen Ziel bei der Handelskette angekommen.

Das Startup hat umgehend eine umfassende Anzeige wegen schweren Betrugs bei der Polizei gemacht. Dieser Fall geht nach Mitteilung über das BKA weiter nach UK und nach derzeitigem Wissensstand auch nach Frankreich, da sich der Domaininhaber wahrscheinlich dort aufhalten könnte.

Jedenfalls sollte man solche Bestellungen hier via E-Mail ganz genau im Detail prüfen bzw. noch einmal von dem angeblichen Besteller durch ein separates Mail an seine Mailadresse laut der offiziellen Website bestätigen lassen. Die Prüfung der Unternehmenspräsenz durch Verbände oder ähnliche Interessenvertreter ist nicht ausreichend, weil man die Namen von tatsächlich existierenden Unternehmen verwendet. Besonders genau ist die E-Mail-Struktur zu prüfen, weil die Unterschiede meistens in Punkten oder Bindestrichen bestehen. Es ist auch auf die Namen der unterzeichnenden Personen zu achten, weil die Gauner oft die Namen von zwar hoch positionierten Mitarbeitern verwenden, die aber nicht für den Einkauf oder die Vertragsunterzeichnung zuständig sind. Ein Video-Termin oder eine telefonische Kontakt mit der Telefonnummer laut Originalwebsite ist vor der Geschäftsabwicklung ebenso ratsam, um die Echtheit einer Lieferanfrage sicher zu stellen.

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