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Entwicklungen im Wettbewerbsrecht

15.02.2002

Im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten ist das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn (auch Unlauterkeitsrecht) nur sehr selten gesetzlichen Änderungen unterworfen. So ist auch das UWG in letzter Zeit nicht novelliert worden (siehe auch unter dem Menüpunkt Wettbewerbsrecht die Geschichte).

In diesem Rechtsbereich sorgt vielmehr die Judikatur des OGH insbesondere zu den beiden Generalklauseln des §§ 1 und 2 UWG als auch zu § 9a UWG für eine ständige Rechtsfortbildung. Diese Besonderheit macht das Unlauterkeitsrecht sehr flexibel, was man insbesondere auch bei den Entscheidungen zu Rechtsfragen im Internet sieht.

Allerdings gibt es jetzt auf europäischer Ebene einige Initiativen, welche unmittelbar auch das Wettbewerbsrecht im engeren Sinn betreffen. Dazu gehört insbesondere das vorgelegte Grünbuch zum Verbraucherschutz und der Vorschlag der Europäischen Kommission (EK) für eine Verordnung zur Verkaufsförderung (siehe auch schon Meldung vom 25.10.2001).

Während eine Harmonisierung grundsätzlich sehr zu begrüßen ist, sind in der Sache selber noch einige Überlegungen anzustellen. So erscheint insbesondere das Instrumentarium einer unmittelbar anwendbaren Verordnung für den gewachsenen Rechtsbereich des Unlauterkeitsrechts nicht geeignet.

Sinnvoller wäre es, wie im Grünbuch vorgeschlagen alle Aspekte in eine Rahmenrichtlinie einzubauen. Hier ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass das Wettbewerbsrecht nicht nur dem Schutz der Verbraucher, sondern auch gleichwertig dem Schutz der Mitbewerber und der Allgemeinheit dient.

Durch einen solchen generellen Ansatz kann auch verhindert werden, dass es zu einer weiteren Rechtszersplitterung kommt. So erscheinen auch Initiativen der EK, den Teilbereich des Sponsoring wiederum extra regeln zu wollen, nicht unbedingt zielführend. Denn das entstehende "patchwork" an unterschiedlichen Normen führt vor allem zu einer allgemeinen Rechtsunsicherheit, welche gerade verhindert werden soll.

Über die weitere Entwicklung, in welche wir als Hüter des fairen Wettbewerbs und auch von der Europäischen Kommission anerkannten Vereinigung eingebunden sind, werden wir Sie auf unserer Website selbstverständlich laufend informieren.

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