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Intervention gegen Maskenshops auch mit Beschlagnahmen

05.06.2020

In diesem Fall ist wie auch bei anderen bereits verfolgten Anbietern der Verkauf von Medizinprodukten in Form von Atemschutzmasken erfolgt, ohne über das dafür notwendige reglementierte Gewerbe für den Medizinproduktehandel zu verfügen. Dabei wurden diverse Medizinprodukte nicht nur über eine Website, sondern auch in Geschäften auf der Mariahilferstraße und zuletzt in der Kärntner Straße unbefugt angeboten bzw. verkauft.

Die nach unserer ersten Intervention nur rein zum Schein auf der Website genannten neuen Gesellschaften haben ebenfalls kein Gewerbe für den reglementierten Medizinproduktehandel. Außerdem erfolgt die Rechnungslegung weiterhin über die ursprünglich auftretende GmbH mit dem dahinter stehenden Geschäftsmann noch dazu mit einer Rechnungsadresse am Flughafen.

Dazu sind zwei weitere Aspekte unlauterer Geschäftspraktiken gekommen. So sind mehrere Unternehmen und Institutionen als "Partner und Referenzen" auf der Website angeführt worden, welche aber laut Nachfrage des Schutzverbandes mit diesem Anbieter nie etwas zu tun gehabt haben. Über Aufforderung der Rechtsanwälte dieser Firmen und Einrichtungen wurde das dann auch wieder entfernt.

Außerdem gibt es den Vorwurf, dass die angebotenen Masken nicht ausreichend zertifiziert sind bzw. die entsprechenden Kriterien von FFP2 und FFP3 nicht erfüllen. So werden beispielsweise Mundschutzmasken mit Ventil, welche ursprünglich als FFP3 bezeichnet worden sind, nun nur mehr als Atemschutzmaske Fashion MNS angeboten.

Aktuell sind nun zur Sicherstellung zahlreiche Masken und andere Gegenstände durch die Polizei beschlagnahmt worden und wird durch die Staatsanwaltschaft Wien wegen Betrugs ermittelt. Gerade in solchen Zeiten ist es im Sinne eines fairen Wettbewerbs in keinster Weise akzeptabel, wenn Schutzmasken ohne fachliche Berechtigung angeboten werden und dann nicht einmal der angebotenen Qualität entsprechen, obwohl die Preise dafür entsprechend hoch gewesen sind.

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