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Täuschende Datenerfassung einer "Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe (WIHG)"

30.07.2020

Der Schutzverband hat die Mitteilung erhalten, dass eine WIHG oder auch AWI in wettbewerbswidriger Weise irreführende Adressbuchwerbung für Eintragungen in ein Online-Branchenregister mittels Korrekturabzügen betreibt, obwohl es sich um ein erstmaliges (und wohl wertloses) Offert handelt.

Dabei wird unter der Bezeichnung „Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel & Gewerbe“ oder auch "Allgemeine Wirtschaftsinformation" wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung aufgetreten und Formulare versendet, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine behördliche bzw. amtliche Aufforderung zur Korrektur einer Eintragung in einem Register.

Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter haben de facto keinen Aufklärungswert und haben Gerichte außerdem schon mehrfach einen strafrechtlich relevanten Wucher und auch einen Betrug bei solchen letztendlich wertlosen Interneteinträgen angenommen.

Dieser Kundenfang verstößt gegen § 1 UWG und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Darüber hinaus ist in § 28a UWG ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.

Noch dazu ist an den angegebenen österreichischen Adressen gar kein Unternehmen registriert und werden bei irrtümlicher Rücksendung dann Rechnungen gestellt, die auf ein ausländisches Konto lauten. Auch aus diesem Grund kann gar kein Vertrag zustande gekommen sein. Der Schutzverband ist hier wie immer seinen Mitgliedern behilflich.

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