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Irreführendes Fax-Formular „Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis“

03.09.2020

Seit einigen Tagen erhalten wir von Unternehmen und auch anderen Empfängern (wie zB beruflichen Interessensvertretungen) in Österreich Mitteilungen über per Fax einlangende Korrekturformulare mit dem Titel „Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis“. Die Empfänger werden darin ersucht, fehlende Daten zu ergänzen bzw zu korrigieren und das Formular unterschrieben zurückzusenden. Abgesehen davon, dass hier eine unzulässige Faxwerbung gemäß § 107 TKG vorliegt, die nicht nur mit einer Verwaltungsstrafe bis zu € 37.000.- bedroht ist, sondern auch einen unlauterer Rechtsbruch im Sinne des § 1 UWG begründet, ist dies eine klar unzulässige, irreführende Geschäftsanbahnung.

So wird hier unter der Bezeichnung „Allgemeines Branchen & Daten Verzeichnis“ wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung aufgetreten und Formulare versendet, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine behördliche Aufforderung zur (unentgeltlichen) Eintragung in ein Register. Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter und den Preis (€ 1.224.- für eine Eintragung in ein völlig unbekanntes – wenn überhaupt existierendes – Online-Branchenverzeichnis!) haben de facto keinen Aufklärungswert und haben Gerichte schon mehrfach strafrechtlich relevante Tatbestände bei solchen wertlosen Interneteinträgen festgestellt. Es ist auch keine Website angeführt, wo die Einträge veröffentlicht werden sollten. Schließlich ist aufgrund des völligen Fehlens von Angaben über den Versender für die Empfänger in keiner Weise erkennbar, wer hier der Anbieter ist und wer überhaupt ihr Vertragspartner wäre.

Dieser Kundenfang verstößt klar gegen § 1 UWG und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Darüber hinaus ist in § 28a UWG ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.

Der Schutzverband hat diese „Anbieter“ umgehend via Fax zur sofortigen Einstellung dieser unzulässigen Zusendungen samt Löschung aller Daten von Empfängern in Österreich aufgefordert. Sollten Sie das Formular irrtümlich zurückgesendet und eine Rechnung erhalten haben, können Sie uns bei einer Mitgliedschaft Ihrer Interessensvertretung im Schutzverband gerne per E-Mail kontaktieren (office@schutzverband.at).

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