Aktuelle Meldungen

Wichtige Entscheidung im Kampf gegen unlautere Erlagscheinwerbung

15.04.2002

Der Schutzverband macht es sich schon seit langem zur Aufgabe, unlautere Wettbewerbsformen wie irreführende Werbung für Eintragungen in diverse Verzeichnisse zu bekämpfen. Gerade diese Werbeaussendungen betreffen alle Wirtschaftsbranchen und führen oft zu ungewollten Vermögensnachteilen.

Im Rahmen einer UWG-Novelle sind solche sittenwidrigen Wettbewerbsformen mit 1.4.2000 auch noch ausdrücklich im § 28a UWG untersagt worden. Der OGH hat nun in einem vom Schutzverband geführten Verfahren erstmals diese Bestimmung anzuwenden gehabt und auch einen entsprechenden Wettbewerbsverstoß festgestellt.

Diese Entscheidung haben wir unter dem Punkt "Aktuelle Judikatur" zusammengefasst wiedergegeben. Sie ist insofern auch sehr zu begrüßen, weil die beiden Vorinstanzen einen Verstoß gegen § 28a UWG und gegen § 1 UWG noch verneint haben.

Überdies ist auch das Begehren, dass der Beklagte nicht auf Zahlungsansprüche aus dieser wettbewerbswidrigen Aussendung bestehen dürfe, in dieser Form erstmals anerkannt worden. Damit werden diese sittenwidrigen Wettbewerbspraktiken, welche laut OGH in Deutschland auch als "Hereinlegen" ("Neppen") verpönt sind, in Hinkunft noch besser bekämpft werden können.

Unternehmer können sich in Fällen solcher irreführenden Werbeaussendungen an ihre Fachgruppen in der Wirtschaftskammer wenden, welche diese im Falle einer Mitgliedschaft beim Schutzverband an uns weiterleiten. Im Rahmen unseres Aktionsplanes gegen diese Formen der unlauteren Erlagscheinwerbung sind wir schon gegen zahlreiche Anbieter erfolgreich eingeschritten und werden diese Interventionstätigkeit nun weiterhin konsequent fortsetzen.

Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)