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Vorschlag zur Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie in Deutschland

20.02.2001

Eine der wichtigsten Neuerungen der E-Commerce- Richtlinie der Europäischen Union ist die Tatsache, daß das Wettbewerbsrecht hinsichtlich der Dienste der Informationsgesellschaft vom Herkunftslandprinzip im Grundsatz erfaßt ist. Dies hat zur Folge, daß für Binnenmarktsachverhalte im Online-Bereich nun grundsätzlich das Wettbewerbsrecht des Ortes der Niederlassung des Anbieters maßgeblich ist.

In der Praxis bedeutet das, daß sich nach Umsetzung der Richtlinie zB ein deutsches Unternehmen bei Gestaltung seiner Online-Werbung grundsätzlich nur nach deutschem Wettbewerbsrecht zu richten braucht, auch wenn sich seine Werbemaßnahmen auf Österreich auswirken (und umgekehrt).

Dies gilt allerdings nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union. Gegenüber Drittländern und auch im gesamten Offline-Bereich ist weiterhin das Marktortanknüpfungsprinzip anzuwenden, wonach österreichisches Recht gemäß § 48 Abs 2 IPRG dann anzuwenden ist, wenn sich ein Wettbewerbsverhalten auch auf Österreich auswirkt (gilt zumeist auch umgekehrt).

Von dem Herkunftslandprinzip der E-Commerce-Richtlinie ist allerdings die Zulässigkeit nicht angeforderter kommerzieller Kommunikation mittels elektronischer Post (E-Mail) und zB auch das nicht direkt zum Wettbewerbsrecht gehörende Urheberrecht ausgenommen. Überdies können im Rahmen der Umsetzung noch Maßnahmen ergriffen werden, die davon abweichen, sofern sie zB zum Schutz der Verbraucher erforderlich sind.

Die deutsche Bundesregierung hat nun schon einen „Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG)" veröffentlicht. Weitere Ausführungen dazu finden sich in den erläuternden Hinweisen zu diesem Arbeitspapier.

Links:

Die E-Commerce-Richtlinie ist unter www.computerundrecht.de/000718e-commercerichtlinie.pdf abrufbar.

Der Entwurf des deutschen EGG samt Erläuterungen ist unter
www.iid.de/iukdg/EGG-01-12-00-E.pdf zu finden.

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