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Häufige Inanspruchnahme des internationalen Schiedsverfahrens für Domain-Streitigkeiten

09.02.2001

Eine der Gründe der Etablierung von ICANN als technische Regulierungsorganisation des Internets war unter anderem die Schaffung eines neuen Systems der Streitbeilegung bei Domain-Namen.

Dieses Schiedsverfahren wird von bestimmten dispute resolution service providers durchgeführt, wobei für Europa das WIPO Arbitration und Mediation Center am wichtigsten ist. Es ist online und damit weltweit für jede Person oder Gesellschaft zugänglich, wobei man eine Beschwerde nur betreffend einer „.com“, „.net“ oder „.org“ Domain einreichen kann.

Der Beschwerdeführer als Markeninhaber muß nachweisen, daß durch den Domain-Inhaber eine Nutzung im schlechten Glauben gegeben ist. Dafür muß die Domain der Marke des Antragstellers ident oder irreführend ähnlich sein. Weiters darf der Domain-Inhaber keine Rechte oder legitime Interessen an dieser Domain besitzen und muß sie in schlechtem Glauben registriert haben oder benutzen (ausführlich zB Schweighofer, Wer reguliert das Internet, MR 2000, 347).

Inzwischen sind weltweit schon 2096 Verfahren hinsichtlich 3874 Domains entschieden worden. Auch viele Prominente haben sich auf diesem Weg schon „ihre“ Domain erkämpft, weil die Namen berühmter Persönlichkeiten regelmäßig auch als Marken registriert sind. Die WIPO hat zuletzt allerdings ausnahmsweise zuungunsten eines prominenten Klägers entschieden und die Domain „brucespringsteen.com“ einem Fanclub des Sängers zugesprochen. Die Schiedstelle begründete ihre Entscheidung damit, dass der Fanclub diese Website nie kommerziell genutzt und außerdem bislang keinen Versuch unternommen habe, diese Domain zu veräußern.


Links:

Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy der ICANN
www.icann.org/udrp/udrp.htm

WIPO Arbitration und Mediation Center
www.arbiter.wipo.int/center/index.html

Meldung der ORF Futurezone vom 8.2.2001
futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=56888&tmp=98308

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