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Zulässigkeit von E-Mail-Werbung

09.12.2002

In Österreich ist E-Mail-Werbung schon jetzt ohne vorherige Zustimmung des Empfängers unzulässig (siehe dazu ausführlich die Meldung "Rechtliche Fragen der Werbung mittels E-Mail und SMS" vom 31.05.02 im Meldungsarchiv). Auf europäischer Ebene hat es bisher aber sowohl dieses Modell des Opt-In als auch die Opt-Out Regelung gegeben, wonach E-Mail-Werbung erst dann unzulässig ist, wenn ihr widersprochen wird.

Nach Art 13 Abs 1 der Richtlinie 2002/58/EG vom 12.7.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, ABl L 201/37 (Datenschutz-RL) darf nun die Verwendung von elektronischer Post (wie auch von automatischen Anrufmaschinen und Faxgeräten) für die Zwecke der Direktwerbung nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer gestattet werden.

Diese Bestimmung gilt gemäß Art 13 Abs 5 dieser Richtlinie für Teilnehmer, die natürliche Personen sind. Ein Verweis und damit eine Einschränkung nur auf Verbraucher findet sich aber nicht (siehe auch ausführlich Horak, Neues zur E-Mail-Werbung, RdW 2002, 585). Es werden daher wohl sowohl Verbraucher als auch Einzelunternehmer als natürliche Personen davon erfasst sein.

Allerdings kann ein Unternehmer gemäß Art 13 Abs 2 der Datenschutz-RL, wenn er von seinem Kunden im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung eine E-Mail-Adresse erhalten hat, diese zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Dabei müssen die Kunden klar und deutlich die Möglichkeit erhalten haben, eine solche Nutzung ihrer elektronischen Kontaktinformationen bei deren Erhebung und bei jeder Übertragung abzulehnen, wenn diese Nutzung nicht schon von vornherein abgelehnt worden ist.

Grundsätzlich ist daher nach Umsetzung der Datenschutz-RL auch auf europäischer Ebene Werbung via E-Mail an natürliche Personen nur nach vorheriger Zustimmung des Empfängers erlaubt. Bei einer schon bestehenden Geschäftsbeziehung ist eine Zustimmung jedoch dann nicht erforderlich, wenn für ähnliche Produkte/Dienstleistungen geworben wird.

Datenschutz-Richtlinie im Volltext
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/l_201/l_20120020731de00370047.pdf

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