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Neue Formen unlauteren Linkings

02.03.2001

Hyperlinks (Links) sind die wesentliche Besonderheit des WWW als wichtigstem Medium des Internets. Dabei wird aber immer wieder mit Formen des Linkings gearbeitet, welche auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sind (siehe dazu den Punkt V des Beitrages Wettbewerbsrecht und Internet, welcher unter dem Link Publikationen abrufbar ist).

Mit einer neuen Technik in diesem Zusammenhang werden nun offensichtlich die deutschen Gerichte konfrontiert. Das Informationsportal clickfish.com arbeitet mit Links, welche sich zwar in einem neuen Fenster öffnen, aber dort wird dann direkt über den fremden Inhalt ein Banner von Clickfish angezeigt. Überdies lautet die ersichtliche URL weiterhin auf dieses Portal.

Auch hier wird wohl ein Fall sittenwidriger Ausbeutung gemäß § 1 UWG vorliegen, sofern den "übernommenen" Elementen der anderen Website wettbewerbsrechtliche Eigenart zukommt. Weiters könnte auch eine Irreführung über geschäftliche Beziehungen begründet werden, zumal hier offensichtlich nicht das Einverständnis der verlinkten Inhaber eingeholt worden ist.

Links:

Quelle akademie.de www.online-recht.de/news_langtext.html?id=8427&thema=3&NewsBegin=0

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