Aktuelle Judikatur

Vorlage des Zugabenverbotes an den EuGH

OGH 18.11.2008, 4 Ob 154/08p - Fußballer des Jahres II

Der OGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art 234 EG folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Stehen Art 3 Abs 1 und Art 5 Abs 5 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG, 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) oder andere Bestimmungen dieser Richtlinie einer nationalen Regelung, wonach das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von unentgeltlichen Zugaben zu periodischen Druckschriften sowie das Ankündigen von unentgeltlichen Zugaben zu anderen Waren oder Dienstleistungen abgesehen von abschließend genannten Ausnahmen unzulässig ist, ohne dass im Einzelfall der irreführende, aggressive oder sonst unlautere Charakter dieser Geschäftspraxis geprüft werden müsste, auch dann entgegen, wenn diese Regelung nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern auch anderen Zwecken dient, die nicht vom sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie erfasst werden, etwa der Aufrechterhaltung der Medienvielfalt oder dem Schutz schwächerer Mitbewerber?

2. Wenn Frage 1 bejaht wird: Ist die mit dem Erwerb einer Zeitung verbundene Ermöglichung der Teilnahme an einem Gewinnspiel allein deswegen eine unlautere Geschäftspraxis im Sinn von Art 5 Abs 2 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, weil diese Teilnahmemöglichkeit zumindest für einen Teil der angesprochenen Kreise zwar nicht das einzige, wohl aber das ausschlaggebende Motiv für den Erwerb der Zeitung bildet?

Konkret geht es um die Ankündigung einer Zeitung, wo die Wahl eines "Fußballers des Jahres" beworben wurde. In diesem Beitrag konnte man ein Abendessen mit dem Sieger dieser großen Kickerwahl gewinnen, indem man einen Wahl-Coupon aus der Zeitung ausschneidet.

Der OGH hat diese Ankündigung vorläufig unter das Zugabenverbot subsumiert, allerdings aufgrund der laufenden Vorlageverfahren zum belgischen Koppelungsverbot und dem deutschen Gewinnspielverbot auch das österreichische Zugabenverbot dem EuGH zur Prüfung vorlegt.

Eine ausführliche Behandlung insbesondere auch der bisherigen Schlussanträge der Generalanwältin im belgischen Verfahren finden Sie in der aktuellen Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift unter News und Recht und Wettbewerb.


Zurück zur Liste

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)