Aktuelle Judikatur

Österreichs größter Bio-Bäcker für Handelsbetrieb irreführend

OGH 9.6.2009, 4 Ob 94/09s

Ein Lebensmittelhandelsunternehmen mit zahlreichen Verkaufsstellen in ganz Österreich bezeichnete sich in einem Flugblatt an alle Haushalte zumindest in Wien als "Österreichs größter Bio-Bäcker". Tatsächlich backen in den Filialen angelernte Mitarbeiter Teiglinge auf, die von dritten Unternehmen geliefert werden. Auch eine Berechtigung als Bäcker ist nicht vorhanden gewesen und der Schutzverband hat daher eine Unterlassungsklage eingebracht.

Laut OGH ist entscheidend, ob die Behauptung der Eigenherstellung geeignet ist, den Kaufentschluss eines Durchschnittsverbrauchers zu beeinflussen. Dass dies zumindest bei hochwertigen Produkten zutreffen kann, hat die Rechtsprechung zuletzt in der Entscheidung W.-Klaviere ausdrücklich bejaht.

Auch hier erwartet sich der Durchschnittsverbraucher bei Ware, die mit dem Zusatz "Bio-" verkauft wird, eine höhere Qualität. Damit wird die behauptete Herstellung in einem eigenen Betrieb des Werbenden zu einem Kriterium bei der Auswahl zwischen verschiedenen Anbietern. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Werbende wegen seiner nach eigenen Angaben Vorreiterrolle bei der Vermarktung von Bio-Ware als besonders vertrauenswürdig angesehen wird.

Die Auffassung der Vorinstanzen, das Publikum leite aus der Bezeichnung Bio-Bäcker die Herstellung zumindest eines Großteils der Teiglinge zwar nicht in der jeweiligen Filiale, wohl aber in einem eigenen Betrieb des Werbenden ab, ist nicht zu beanstanden.

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