Aktuelle Judikatur

Angabe Zentrum für eine einzelne Arztpraxis irreführend

OGH vom 15.12.2008, 4 Ob 209/08a

Die Bezeichnung "Zentrum" allein oder in Verbindung mit weiteren Begriffen wie Zentrum für Implantologie und Parodontologie oder die Bezeichnung Zentrum in abgekürzter Form, etwa ZIP, ist laut OGH unzulässig.

Dies ist irreführend, weil der Verkehr bei einer mit "Zentrum für ..." bezeichneten zahnärztlichen Ordination ungeachtet der Spezialisierung eine Mehrzahl an spezialisierten Zahnärzten erwartet und nicht bloß einen Spezialisten.

Die angesprochenen Patienten verstehen die Bezeichnung "Zentrum" (auch) als Hinweis auf mehrere Spezialisten für die primär beworbene Implantologie. Will man die besondere Erfahrung und Befähigung hervorheben, so kann man darauf hinweisen, aber man darf nicht den Eindruck erwecken, die zahnärztliche Ordination umfasse mehrere Spezialisten für Implantologie.

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