Beschwerde für Konsumenten
Auch als Konsument kann man von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht betroffen sein, so etwa wenn irreführende Angaben gemacht wurden oder in Fällen von unlauterem Kundenfang.
Man kann sich als Verbraucher an die Arbeiterkammer oder in den Fällen irreführender sowie aggressiver Werbung an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.
Schließlich kann eine Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde unter BWB eingebracht werden, welche in einem eigenen Referat Verstöße gegen das UWG behandelt.
Bei anstößigen Darstellungen oder Formulierungen, so etwa bei sexistischem oder rassistischem Inhalt, können Sie eine Online-Beschwerde beim Österreichischen Werberat einbringen.
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