Beschwerde für Konsumenten

Auch Sie als Konsument können von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht betroffen sein, so etwa wenn irreführende Angaben gemacht wurden oder in Fällen von unlauterem Kundenfang.

Sie können sich dabei an die Arbeiterkammer oder in den Fällen irreführender sowie aggressiver Werbung an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden.

Bei anstößigen Darstellungen oder Formulierungen, so etwa bei sexistischem oder rassistischem Inhalt, können Sie eine Online-Beschwerde beim Österreichischen Werberat einbringen.

Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2024)