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Whistleblower-Dienste für DSA und DMA aktiv

16.05.2024

Der digitale Wandel der Europäischen Union hat einige wichtige Neuregelungen für Plattformen wie den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) mit sich gebracht. Da beide Rechtsakte letztlich auch darauf abzielen, die Abhängigkeit der Endnutzer bzw gewerblichen Nutzer von großen Online-Plattformen und -Diensteanbietern zu verringern, wird den Betroffenen eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, der Aufsichtsbehörde relevante Informationen über Verstöße übermitteln zu können, ohne Vergeltungsmaßnahmen der Plattformen bzw Diensteanbieter befürchten zu müssen. Laut Pressemeldung der Kommission vom 30. April 2024 soll mit damit jeder die Möglichkeit haben, ohne Angst vor Repressalien anonym Beschwerden einzubringen oder Informationen bereitzustellen, mit denen schädliche Praktiken „Sehr großer Online-Plattformen“ (VLOPs) und „Sehr großer Suchmaschinen“ (VLOSEs) im Sinne des DSA identifiziert und aufgedeckt werden können. In gleicher Weise sollen mit dem Whistleblower-Tool im Bereich des DMA allfällige Verstöße der „Gatekeeper“ gegen diese Verordnung anonym bei der Kommission bzw den zuständigen nationalen Behörden angezeigt werden können.

Jeder Nutzer kann alle Informationen in jeder EU-Amtssprache in beliebiger Form (zB Bericht, Memo, E-Mail, Datenmetrik, interne Forschung, Entscheidungen etc) bereitstellen. Die neuen Whistleblower-Tools (laut Wikipedia ist ein „Whistleblower“ eine Person, die für die Öffentlichkeit wichtige Informationen aus einem geheimen oder geschützten Zusammenhang veröffentlicht) bieten laut Kommission eine sichere Möglichkeit, solche Inhalte zu melden. Alle Daten werden verschlüsselt, um einen sicheren Schutz zu gewährleisten. Die eingesetzten Tools wurden von unabhängigen Dritten zertifiziert, um die vollständige Privatsphäre des Hinweisgebers in allen Mitteilungen zu gewährleisten.

Personen, die auf schädliche Praktiken von VLOPs oder VLOSEs stoßen, können im Rahmen des DSA die Beschwerden direkt bei der Kommission unter https://digital-services-act-whistleblower.integrityline.app/ oder bei ihrem nationalen Koordinator für digitale Dienste einbringen – in Österreich ist das die Kommunikationsbehörde Austria, wo die Meldungen unter https://beschwerde.rtr.at/startseite.de.html eingereicht werden können.

Die Nutzer können alle Informationen über die Praktiken von VLOPs oder VLOSEs melden, die gegen die im Digital Services Act festgelegten Verpflichtungen verstoßen. Dazu gehören unter anderem:
• Praktiken zur Moderation von Inhalten
• Funktionsweise von Empfehlungssystemen
• Werbepraktiken
• Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit den Grundrechten der Nutzer
• Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit
• Zivilgesellschaftlicher Diskurs und Wahlprozesse
• Schutz der Rechte des Kindes

Im Falle eines Verstoßes gegen den DMA durch einen „Gatekeeper“ kann der Sachverhalt anonym der Kommission unter https://digital-markets-act-whistleblower.integrityline.app/ gemeldet werden.
Hier können alle Informationen über die Praktiken von „Gatekeepern“ gemeldet werden, die möglicherweise gegen die im Digital Markets Act festgelegten Verpflichtungen verstoßen. Dazu gehören unter anderem:
• Verwendung von Paritätsklauseln,
• Verwendung nicht öffentlich zugänglicher Daten gewerblicher Nutzer von Gatekeepern,
• Kombination und übergreifende Verwendung personenbezogener Daten ohne Zustimmung des Nutzers,
• Selbstbevorzugung der eigenen Dienste durch Gatekeeper gegenüber den Diensten ihrer gewerblichen Nutzer,
• jede andere Praxis, die als nicht konform mit den Artikeln 5, 6 und 7 des Digital Markets Act angesehen wird.

Für weitere Details siehe DSA-Whistleblower-Tool | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und DMA whistleblower tool (europa.eu).

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