Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen 1.Handlungen unlauteren Wettbewerbes § 1Unlautere Geschäftspraktiken § 1aAggressive Geschäftspraktiken § 2Irreführende Geschäftspraktiken § 2aVergleichende Werbung § 3(Weiter zum Text:) § 4(Weiter zum Text:) § 5Einziehung § 6(Weiter zum Text:) § 6a(Entfällt) § 7Herabsetzung eines Unternehmens § 8Geografische Angaben § 9Missbrauch von Kennzeichen eines Unternehmens § 9a(Entfällt) § 9b(Entfällt) § 9cVerkauf gegen Vorlage von Einkaufsausweisen, Berechtigungsscheinen und dergleichen § 9c(Entfällt) § 10Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten § 11Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Missbrauch anvertrauter Vorlagen § 12Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Missbrauch anvertrauter Vorlagen § 13Zivilrechtliche Ansprüche im Falle des § 10 2.Allgemeine Bestimmungen 3.Zivilrechtliche Sonderbestimmungen zum Schutz von GeschäftsgeheimnissenII. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen Anhang Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2025)