Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen 1.Handlungen unlauteren Wettbewerbes 2.Allgemeine Bestimmungen 3.Zivilrechtliche Sonderbestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen § 26aGeltungsbereich § 26bBegriffsbestimmungen § 26cRechtswidriger Erwerb, rechtswidrige Nutzung und rechtswidrige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen § 26dRechtmäßiger Erwerb, rechtmäßige Nutzung und rechtmäßige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie Ausnahmen § 26eZivilrechtliche Ansprüche zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, Verjährung § 26fUnterlassungsanspruch und dessen Erlöschen § 26gBeseitigungsanspruch § 26hWahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren § 26iEinstweilige Verfügung zur Sicherung vor Eingriffen in Geschäftsgeheimnisse § 26jVoraussetzungen für Antragstellung der einstweiligen Verfügung sowie SicherungsmittelII. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen Anhang Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2025)