Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche BestimmungenII. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen 1.Gemeinsame und Schlussbestimmungen § 38Anwendbarkeit des Gesetzes auf land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen § 39Bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen § 40Schutz von Ausländern § 41Vergeltungsrecht § 42Übergangsbestimmungen § 43Vollziehung § 44Inkrafttreten § 45Bezugnahme auf Unionsrecht § 46Sprachliche Gleichbehandlung § 46Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.Anhang Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2025)