Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche BestimmungenII. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen 1.Verbot des Abschlusses von Verträgen nach dem Schneeballsystem und glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren 2.Verbot des Hinweises auf eine Konkursmasse beim Verkauf von Waren 3.Anmaßung von Auszeichnungen und Vorrechten 4.Vorschriften über Kennzeichnungen 4a.Ankündigung von Ausverkäufen aus besonderen Gründen § 33a(Weiter zum Text:) § 33b(Weiter zum Text:) § 33c(Weiter zum Text:) 4b.Verbot von Geoblocking 5.Allgemeine Bestimmungen zu den §§ 27 bis 33c 6.Zurückbehaltung von Waren durch das Zollamt ÖsterreichIII. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen Anhang Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten Impressum | Suche | Newsletter | © Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (2025)