Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG
I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen 1. Verbot des Abschlusses von Verträgen nach dem Schneeballsystem und glückspielartiger Formen des Vertriebes von Waren § 27 (Weiter zum Text:) § 28 (Weiter zum Text:) Es ist verboten, Waren oder Leistungen in der Form zu vertrieben, dass die Lieferung der Ware oder die Verrichtung der Leistung vom Ergebnis einer Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig gemacht ist. § 28a (Weiter zum Text:) § 29 (Weiter zum Text:) 2. Verbot des Hinweises auf eine Konkursmasse beim Verkauf von Waren 3. Anmaßung von Auszeichnungen und Vorrechten 4. Vorschriften über Kennzeichnungen 4a. Ankündigung von Ausverkäufen 5. Allgemeine Bestimmungen zu den §§ 27 bis 33f 6. Zurückbehaltung von Waren durch die Zollämter III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen Anhang
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