Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 - UWG

I. ABSCHNITT Zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen
II. ABSCHNITT Verwaltungsrechtliche Bestimmungen
III. ABSCHNITT Gemeinsame und Schlussbestimmungen
 1.Gemeinsame und Schlussbestimmungen
 § 38Anwendbarkeit des Gesetzes auf land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Leistungen
 § 39Bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen
 § 40Schutz von Ausländern
 § 41Vergeltungsrecht
  Wenn im Ausland Waren, die aus dem Geltungsgebiet dieses Gesetzes stammen, bei der Einfuhr oder Durchfuhr hinsichtlich der Bezeichnung ungünstiger als die Waren anderer Länder behandelt werden, kann mit Verordnung der Bundesregierung ein Vergeltungsrecht in Anwendung gebracht werden.
 § 42Übergangsbestimmungen
 § 43Vollziehung
 § 44Inkrafttreten
 § 45Bezugnahme auf Unionsrecht
 § 46Sprachliche Gleichbehandlung
 § 46Soweit in diesem Bundesgesetz personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
Anhang
Geschäftspraktiken, die unter allen Umständen als unlauter gelten

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